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Agio Disagio Unterschied für Sie beispielhaft erklärt

Wie so viele althergebrachte Begriffe des Finanzwesens erhielten die Begriffe Agio und Disagio ihre Bedeutung in den berühmten Stadtrepubliken der italienischen Renaissance. Heute bezeichnet Agio einen Aufschlag auf den Nennwert, Disagio einen Abschlag. Gebräuchlich waren beide Begriffe im Zusammenhang mit Anleihen, Aktien und Sorten.

Agio und Disagio bei gewerblichen Finanzierungen

Die Vereinbarung von Auf- oder Abgeld ist bei gewerblichen Finanzierungen durchaus üblich. Ein Darlehen kann so vereinbart werden, dass es nicht voll ausgezahlt wird, aber zur voll zurückgezahlt werden muss. Bei gewerblichen Finanzierungen verstecken sich hinter den Traditionswörtern Agio und Disagio meist schnöde Gebühren, die bei Verbraucherkrediten rechtlich nicht zulässig sind. Neben den Gründen sind es oft steuerrechtliche und bilanztaktische Gründe, die hinter solchen Kreditvereinbarungen stecken. § 250 HGB erlaubt die planmäßige Abschreibung von „Unterschiedsbeträgen“ bei der Abwicklung von Darlehen.

Aktien und Sorten

Die heute auch in Deutschland übliche Notierung von Aktien zum Stückpreis, anstelle der früher gängigen zum Nominalwert, lässt auch bei Emissionen keinen Raum für Auf- oder Abgeld. Der Sortenhandel – der Handel mit Scheinen und Münzen in Fremdwährung – ist ein Nischengeschäft, das nicht mehr alle Banken betreiben. Vereinbart werden neben dem Handelskurs auch Aufschläge für den Transport und dessen Versicherung, die aber eigentlich eher als Spesen zu bezeichnen sind als Aufgeld.

Agio und Disagio bei Anleiheemissionen

Klassisches Auf- und Abgeld gibt es nur noch bei Anleiheemissionen. Der Gesamtmarkt ist unübersichtlich geworden, da neben den an einer Börse gelisteten Emissionen auch zahlreiche im Direktvertrieb ihre Investoren finden. Um eine Anleihe am Markt unterzubringen, müssen die Konditionen so gestaltet sein, dass sie für Investoren interessant sind, also dem allgemeinen Marktniveau entsprechen. Beträgt die Rendite für Wertpapiere mit einer bestimmten Restlaufzeit 0,92 %, so muss der Ausgabekurs entsprechend festgelegt werden. Theoretisch wäre es möglich, eine Anleihe mit einem Nominalkurs von 0,92 % zu begeben: Dies ist allerdings unüblich, aus Vergleichsgründen werden die Zinsen in Schritten von 0,05 % festgelegt.

Agio und Disagio an einem konkreten Beispiel

Kauf einer Aktie im Wert von 200 Euro mit einem Agio von 4 Prozent.
Damit beträgt Kaufpreis 208 Euro.
Die Aktie wurde also mit einem Agio von 8 Euro erworben.

Kauf einer Anleihe im Wert von 200 Euro mit einem Disagio von 4 Prozent.
Der Kaufpreis beträgt zwar 200 Euro – aber nur 192 Euro arbeiten für den Käufer.
Der Kaufpreis befindet sich also mit einem Disagio von 8 Euro unter dem Nennwert.

Agio bei einer Neuemission

Um eine Ausgaberendite von 0,92 % zu erreichen, muss der Emissionspreis bei einem Nominalzinssatz von 1 % 108,96 Euro sein (Anleihekurse werden in Deutschland in 100 Euro-Schritten notiert). Das Agio, das Aufgeld beträgt also 8,96 Euro pro 100 Euro Anleihe. Nach der ersten Kursfeststellung an der Börse wird aus dem Agio der Kurs: Die Anleihe wird nun zu dem Ausgabekurs (zu pari) oder darüber, 108,96 Euro + oder darunter, 108,96 Euro -, gehandelt.

Der, der sich nicht beruflich oder gewerblich mit Finanzen beschäftigt, müssen die Begriffe Agio und Disagio eigentlich nicht interessieren. Für den Privatanleger zählt letztlich nur die Effektivverzinsung, und weniger, wie diese zustande kommt.

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