Wer heutzutage Geld anlegen will, wird, ob er will oder nicht, mit den Folgen der Tatsache konfrontiert, dass Deutschland seine Finanzpolitik nicht mehr selbst kontrolliert. Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank ist die konsequente Interessenvertretung von überschuldeten Staaten zu Lasten all derer, die in Ländern mit einigermaßen geordneten Finanzen ihre bürgerliche Existenz abzusichern suchen und eben nicht in eine Schuldenfalle geraten wollen. Die tausendfache Kündigung von Prämiensparverträgen und anderen mittelfristig- und langlaufenden Kapitalmarktprodukten ist nicht der Bösartigkeit der Banken geschuldet, sondern Teil einer Überlebensstrategie, die von der gleichen Institution, die auch die Nullzinspolitik betreibt, diesen verordnet wird. Für den Kleinsparer wie für den Anleger größerer Beträge ist die Situation so kompliziert, wie noch nie im Erleben auch der älteren Generation. Um so wichtiger ist es, sich qualifiziert beraten zu lassen, um für sich auch in dieser schwierigen Lage das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Auf der Suche nach einem Anlageberater Ratingen nicht verlassen zu müssen, ist nur ein Vorteil, den wir unseren Kunden gerne anbieten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat eine kleine Broschüre veröffentlicht, in der die Richtlinien für beide Seiten, Anlageberater und Kunde/in, sehr übersichtlich dargestellt sind. Vor allem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Beratungsgespräch kein Verkaufsgespräch ist, dass es nicht möglich ist, als Kunde zum Anlageberater zu gehen und nach der besten Geldanlage für einen bestimmten Zeitraum zu fragen, denn das gibt es nicht. Was es gibt, ist das möglicherweise beste Produkt für einen bestimmten einzelnen Kunden, und um das herauszufinden, muss sich der Kunde in einem gewissen Rahmen dem Anlageberater mitteilen.
Am Anfang steht die gemeinsame Festlegung der Anlageziele. Das sind typischerweise der Aufbau von Vermögen, auch zum späteren Immobilienerwerb, die Altersvorsorge, das Zielsparen für den Erwerb eines Wohnmobils oder einfach die Schaffung von Liquidität.
Ein besonderes Augenmerk wird der Anlageberater auf ein Thema richten, bei dem sich zwangsläufig nicht jeder Anleger wohlfühlt, nämlich auf die Ausforschung der Risikobereitschaft. Es gibt keine Anlagen ohne jedes Risiko. EU-weit sind Bankeinlagen bis 100.000 Euro geschützt, übrigens nicht gesetzlich, sondern durch einen Einlagenfonds, aber keine Einlagensicherung bewahrt vor der kalten Enteignung durch Negativzinsen oder die Wertminderung von Fondsanteilen durch einen schlechten Geschäftsverlauf. Ergebnis eines ersten Anlageberatungsgesprächs sollte immer ein Einverständnis zwischen den Parteien über das tragbare Risiko sein.
Verbunden mit dem Thema Risikobereitschaft ist immer das Thema Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden mit Finanzgeschäften aller Art. Um den Kunden individuell beraten zu können, ist es wichtig, über die Größenordnungen Bescheid zu erhalten, in denen bereits Investitionen abgewickelt worden sind.
Nur wenn der Anlageberater Kenntnis von der Struktur des bestehenden Vermögens hat, kann er auf Ungleichgewichte hinweisen und Vorschläge zu deren Ausgleich machen. Benötigt werden also alle Informationen zu regelmäßigem Einkommen und zu regelmäßigen Verpflichtungen, zu bestehenden Finanzanlagen und zu Grundbesitz, wie auch Einblick in die Versicherungsverträge, die ein wichtiger Teil eines Privatvermögens sind.
Vor Eintritt in das Beratungsgespräch ist der Anlageberater verpflichtet, den Kunden über die Art seiner Tätigkeit, von der die Vergütung abhängt, zu unterrichten. Zu allen Anlageprodukten müssen deren Struktur und Kosten nicht nur erklärt werden, sondern auch in schriftlicher Form vor Abschluss ausgehändigt werden.
Der Anlageberater muss seinem Kunden eine Geeignetheitserklärung übergeben, was in Papierform oder elektronisch geschehen kann. Darin sind alle Punkte aufgeführt, die den Anlageberater eine Empfehlung haben aussprechen lassen, d. h. der empfohlene Abschluss muss sich mit den Anlagezielen decken, die Anlagerisiken entsprechen dem vom Kunden formulierten Rahmen und sie sind diesem vollumfänglich bekannt.
Wird ein Auftrag erteilt, so muss dieser sorgfältig dokumentiert werden, wobei die Schriftform durch eine Bandaufnahme ersetzt werden kann.
Der Gesetzgeber hat die Arbeit des Finanzberaters in drei Berufsbildern geregelt, dem Finanzanlagenvermittler, dem Versicherungsmakler und dem Immobiliardarlehensvermittler.
Alle drei Gewerbe sind zulassungspflichtig und setzen wirtschaftliche und persönliche Zuverlässigkeit voraus. Anzeigen, in denen sich Anlageberater, einer nicht gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung, anpreisen, finden sich sowohl im Internet wie auch in den auf Ratingen und Umgebung ausgerichteten Printmedien. Dabei sollte man stets beachten, dass Bankanlageberater nur die Produkte der eigenen Finanzgruppe vertreiben können und Angestellte oder freiberufliche Vertreter von Vermögensberatungsgesellschaften an deren Geschäftsmodell gebunden sind.
Seit über 20 Jahren besteht in Wuppertal die inhabergeführte Firma Löwe-Finanz, die alle drei vorgenannten Zulassungen, als Finanzanlagenvermittler, Versicherungsmakler und Immobiliardarlehensvermittler besitzt, aber keine vertraglichen Bindungen an Finanzgruppen oder Zusammenschlüsse von Finanzmaklern pflegt, sondern ihre Kundschaft unabhängig bei freier Wahl aus dem Gesamtmarkt beraten kann.
Löwe-Finanz freut sich auf eine Terminvereinbarung in den Privaträumen der Interessenten in Ratingen oder Umgebung.
Die Einsicht in bestehende Verträge ist zuhause beim Kunden für diesen wesentlich angenehmer, da er und die Unterlagen bei einer Suche nach einem Anlageberater Ratingen nicht verlassen müssen. Gerade für das erste Gespräch ist der Haustermin die perfekte Lösung, aber selbstverständlich kann dieser auch in den Geschäftsräumen von Löwe-Finanz stattfinden.