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Anschaffungsdarlehen - Tipps zu Zinsen, Laufzeit und Rückzahlung

Anschaffungsdarlehen oder Anschaffungskredit sind keine gesetzlichen Definitionen. Im Sprachgebrauch der Finanzwirtschaft handelt es sich um weitere Bezeichnungen für

  • Ratenkredit
  • Konsumentenkredit
  • Verbraucherkredit
  • Kleinkredit
  • Sofortkredit
  • Wunschkredit und es können noch weitere fantasievolle Umschreibungen gefunden werden.

Allgemein werden so Kredite an Verbraucher genannt, die ca. 50.000 Euro nicht überschreiten und deren Laufzeit unter 84 Monaten liegt.

Bei einem Anschaffungskredit sind Verbraucher die Darlehensnehmer

Die Einstufung als Verbraucher ist für einen Darlehensnehmer von großer Wichtigkeit, sie verschafft ihm nämlich den Schutz des Verbraucherrechts. Gesetzlich sind eine Reihe von Darlehensgeschäften ausdrücklich von diesem Schutz ausgeschlossen (BGB, § 491):

  1. Der Darlehensbetrag beträgt weniger als 200 Euro
  2. die Haftung des Darlehensnehmers ist auf die dem Darlehensgeber übergebene Sache beschränkt (Pfandleihe, Leihhaus)
  3. der Darlehensnehmer hat die Rückzahlung binnen dreier Monate mit geringen Kosten vereinbart
  4. Arbeitgeberdarlehen
  5. der Darlehensnehmer hat ein Darlehen aufgrund von Rechtsvorschriften im öffentlichen Interesse erhalten und es wurden günstigere oder höchstens marktübliche Zinsen vereinbart (Übernahme einer Wohnungskaution als Darlehen durch das Sozialamt, Kleindarlehen vom Jobcenter)
  6. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder Immobilien-Verzehrkreditverträge (Immobilien-Rentenkauf).

Die wichtigste Vorschrift des Verbraucherschutzes bei Anschaffungsdarlehen

Verbraucher können das Darlehen jederzeit mit der Frist von einem Monat kündigen! Die Gebühren (Vorfälligkeitsentschädigung) betragen dafür einheitlich ein Prozent der Restschuld, wenn die Restlaufzeit zwölf Monate übersteigt. Ist sie geringer, werden 0,5 % der Restschuld fällig.

Die Voraussetzungen für ein Anschaffungsdarlehen

Grundsätzlich müssen Darlehensnehmer volljährig sein. Bankkonto und Wohnsitz in Deutschland sind für die allermeisten Kreditgeber eine unabdingbare Voraussetzung. Grundlage der Kreditgewährung ist die Abtretung der Einkünfte, für gewöhnlich des Arbeitseinkommens.
Der Kreditgeber kann auf das Einkommen des Schuldners dann zugreifen, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Allerdings gibt es gesetzliche Pfändungsfreibeträge, die das Existenzminimum schützen. Daher finden bei der Kreditgewährung die Beträge, die die Freibeträge übersteigen, besondere Beachtung. Die Pfändungsfreigrenze beträgt gegenwärtig 1.402, 28 Euro im Monat, was einem Bruttogehalt von etwa 1.900 Euro bei einer alleinstehenden Person ohne Unterhaltsverpflichtungen entspricht.
In Deutschland hat die Kreditauskunftei Schufa im Verbraucherbereich eine de-facto-Monopolstellung erreicht. Dies wiederum hat den Gesetzgeber zu einer weitgehenden Reglementierung von deren Tätigkeit veranlasst. Jährlich kann eine kostenlose Auskunft angefordert werden: meineschufa.de/Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO.

Die Schufa errechnet einen „Score“, eine Messzahl für die Bonität. Die Banken sind gesetzlich gehalten, bei der Vertragsgestaltung das Risiko in die Kosten einfließen zu lassen und benutzen dazu diese Messzahl.

Der zweite Kreditnehmer und die Stellung eines Bürgen

Ein zweiter Kreditnehmer kann, Bonität vorausgesetzt, eine Kreditgewährung deutlich verbilligen. Beide Kreditnehmer haften gesamtschuldnerisch für das Darlehen. Bei der Bürgschaft gibt es rechtlich zwei Varianten:

  1. Die Ausfallbürgschaft: Nach der gerichtlichen Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners muss der Bürge leisten.
  2. Die selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Darlehensgeber kann sich bei Zahlungsausfall direkt an den Bürgen wenden.

Banken verlangen für gewöhnlich eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Der Bürge wird ähnlich bewertet wie der zweite Kreditnehmer.

Anschaffungsdarlehen mit weiteren Sicherheiten

Der Eigentumsvorbehalt
Die Klausel „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers“ oder so ähnlich kennt wohl jeder aus Rechnungen, die nach Lieferung der gekauften Ware zu begleichen sind. Sie ist auch die Grundlage aller Raten-Kaufverträge, die von Händlern angeboten werden.

Die Verpfändung der Kaufsache
Sie spielt in der Kreditpraxis keine Rolle.

Die Sicherungsübereignung
Die Finanzierung von Kfz beruht häufig auf der Hinterlegung des Kfz-Briefs (Zulassungsbescheinigung 2) beim Kreditgeber. Neben dem Leasing ist dies die häufigste Form der Finanzierung in diesem Bereich.

Grundsätzliches zu Anschaffungsdarlehen vermittelt durch einen Händler

Wer beim Händler einen Finanzierungsvertrag abschließt, sollte die Grundlagen dieser Verträge kennen. Die Finanzwirtschaft nennt die Finanzierung hochwertiger Konsumgüter durch einen dreiseitigen Vertrag (Käufer – Händler – Bank) Absatzfinanzierung. Sie ist ein eigenständiger Bereich und wird oft von Tochtergesellschaften der großen Finanzgruppen betrieben.

Händler und Absatzfinanzierungsgesellschaft schließen zunächst einen zweiseitigen Vertrag ab, der den Händler ermächtigt, Dritten – also dem Kunden – eine Finanzierung anzubieten. Festgelegt werden Konditionen und natürlich die Stellung des Händlers im Vertrag. Meist ist er nicht nur Vermittler des Kreditgeschäfts, sondern übernimmt auch eine weitere wichtige Funktion. Er tritt gegenüber dem Finanzinstitut als Garantiegeber für die Verwertung des Kaufguts auf, wenn der Kredit notleidend wird und die Ware daher vom Käufer zurückgeholt werden muss.

Die Rahmenbedingungen, unter denen der Händler die Finanzierung anbietet, sind für gewöhnlich so formuliert, dass kein Spielraum für Verhandlungen bleibt. Der Kunde kauft zu festgeschriebenen Konditionen und zu einem festgeschriebenen Preis. Wer beim Händler eine Finanzierung abschließt, darf zwar damit rechnen, dass seine Bonität eine geringere Rolle spielt, als bei der direkten Kreditgewährung durch eine Bank, aber er bezahlt dies stets teuer. Die Kalkulation der Kreditgesellschaften im Bereich der Absatzfinanzierung beruht überwiegend auf einer Gesamtsicht, das heißt der Kunde mit eigentlich guter Bonität zahlt für die mit schlechter mit.

Sie möchten ein Anschaffungsdarlehen aufnehmen?

Wer Überlegungen zur Aufnahme eines Anschaffungsdarlehens anstellt, sollte zunächst die eigene Kreditwürdigkeit prüfen, dann einen neutralen Ratenkredit zur freien Verfügung aufnehmen und schließlich dem jeweiligen Händler als Barzahler gegenübertreten. Die Preisnachlässe sind oft erstaunlich und rechtfertigen den geringfügigen Mehraufwand. Wir sind Ihnen gerne behilflich, den für Sie passenden Kredit zu finden und freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

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