Nach wie vor ist Baugeld so billig wie noch nie in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Wer also noch über eine laufende Baufinanzierung verfügt, sollte prüfen, ob man das Baudarlehen vorzeitig ablösen und eine Umschuldung zu den gegenwärtig günstigen Konditionen vereinbaren kann. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass diese Niedrigzinsphase in absehbarer Zeit zu Ende gehen könnte. Vor allem die mittlerweile für breite Kreise fühlbare Inflation dürfte die EZB zum Handeln zwingen. Erste Versuche, diese als vorübergehendes Phänomen darzustellen, klangen wenig glaubwürdig. Die Europäische Zentralbank hat zusätzlich zur Niedrigzinspolitik über eine lange Zeit die Geldmenge zusätzlich durch – zumindest hierzulande – äußerst umstrittene Anleihenkäufe aufgebläht. Diese werden zwar nun langsam zurückgefahren. Der unter Volkswirten klassische Königsweg der Bekämpfung einer Geldmengeninflation ist aber die Politik des knappen Geldes und die führt immer zu einer Zinserhöhung.
Die vorzeitige Ablösung eines Baudarlehens ist an die Zustimmung der kreditgebenden Bank gebunden. Die Bank kann die Zustimmung zur Kreditkündigung ablehnen, außer es liegt ein besonderer Kündigungsgrund vor. Weitere Motive für eine vorzeitige Rückzahlung sind:
Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst, so steht dem Kreditgeber Schadensersatz, die Vorfälligkeitsentschädigung, zu. Der Bank entsteht tatsächlich ein Schaden: zum einen fallen eingeplante Zinseinnahmen weg, zum anderen wurde der Kredit durch die Ausgabe entsprechend langlaufender Anleihen möglich gemacht, die weiter mit Zinszahlungen bedient werden müssen. Die Bank ist verpflichtet, den der Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung zugrunde liegenden Schaden genau zu begründen und dessen Berechnung zu belegen. Die Vorfälligkeitsentschädigung selbst ist zwar gesetzlich begründet, das Vorgehen im Einzelfall beruht aber weitgehend auf einer nicht eindeutigen Rechtsprechung. Grundsätzlich sitzt die Bank „am längeren Hebel“, da sie die Zustimmung zur Kündigung verweigern kann. Die Rechtssicherheit ist weitgehend verloren gegangen.
Wer nicht ständig mit der Materie beschäftigt ist, bedarf unbedingt der Unterstützung. Tatsächlich sind die Forderungen aus Vorfälligkeitsentschädigung vieler Banken fehlerhaft oder/ und zu hoch. Löwe-Finanz übernimmt bei der Abwicklung einer Umschuldung die Verhandlungen mit dem Kreditgeber über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung und wahrt dabei das Interesse des Auftraggebers.
Der größte Teil der Schadenssumme berechnet sich aus dem Zinsschaden. Dafür können zwei Berechnungsansätze verwendet werden:
Neben dem Zinsschaden darf die Bank noch eine Bearbeitungsgebühr für die Kündigung in Rechnung stellen.
Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss die Bank drei Posten zugunsten des Kunden berücksichtigen:
Die Neuordnung einer Baufinanzierung bringt Änderungen der Eintragungen im Grundbuch mit sich. Die entsprechenden Gebühren für Notar und Grundbuch müssen ebenfalls bedacht werden.
Eine Umschuldung bestehender Baufinanzierungen sollte im gegenwärtigen Zeitpunkt unbedingt erwogen werden. Selbst wenn der zu erwartende Zinsvorteil nur gering ist, kann so das gegenwärtige Zinsniveau auf lange 10 Jahre gesichert werden. Wir von der Löwe-Finanz würden gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch klären, wie sinnvoll es ist, Ihre Baufinanzierung auf eine neue langfristige Grundlage zu stellen. Die Beratung durch Löwe-Finanz ist kostenlos und wir übernehmen auch die Abwicklung der Kündigung und die Formalitäten zum neuen Darlehen für Sie.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.