Von einer Nachfinanzierung wird immer dann gesprochen, wenn bei einem Bauvorhaben der Finanzierungsrahmen nicht ausreicht und zusätzlicher Kredit besorgt werden muss. Eine Baufinanzierung nachfinanzieren zu müssen, ist immer ein Unfall. Die Gründe für eine Nachfinanzierung sind vielgestaltig. Während des Baus können bei der Planung nicht ersichtliche geologische Probleme auftreten, die den geplanten Ablauf beeinträchtigen, ein Auftragnehmer kann ausfallen oder es bestehen Lieferschwierigkeiten bei einzelnen, nicht ersetzbaren Materialien. Bei einer Einwirkung von außen auf den Baufortschritt sind im Allgemeinen alle Beteiligten daran interessiert, eine einvernehmliche Lösung zu finden, dies gilt auch für die finanzierende Bank, die ihr Pfand sichern muss.
Wird das Problem vom Bauherren in das Projekt hineingetragen, etwa, weil er plötzlich doch lieber deutlich teureres Parkett anstelle von Laminat, verlegt wünscht, lässt die Bereitschaft zum Verständnis deutlich nach. Eine weitere Ursache für eine Nachfinanzierung können schlichte Kalkulationsfehler des Architekten sein. Dieser ist zwar dagegen versichert, aber zunächst einmal muss der Bauherr den Fortgang der Bauarbeiten sicherstellen und in Vorleistung treten. Die Bank wird zwar die Abtretung der Regressansprüche verlangen, aber deren Abwicklung kann dauern.
Die Nachfinanzierung liegt im Rahmen des festgestellten Beleihungswerts des Vorhabens oder sie übersteigt ihn. Wird der Beleihungswert nicht überschritten, so erfolgen Bearbeitung und Auszahlung des Kredits meist zügig. Der Kredit wird deutlich teurer sein als das grundlegende Baudarlehen, aber größtenteils treten keine aus der Kreditgewährung rührenden Verzögerungen des Bauvorhabens auf.
Wird der Beleihungswert überschritten, gerät die gesamte Baufinanzierung auf den Prüfstand. Die persönliche Kreditwürdigkeit wird in diesem Fall der entscheidende Faktor. Eine Nachfinanzierung muss hier wie ein Verbraucherdarlehen zusätzlich zur Baufinanzierung betrachtet werden. Die Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer wird noch einmal hinterfragt und es stellt sich immer die Frage nach zusätzlichen Sicherheiten. In diesem Fall ist die Vertretung der Bauherreninteressen durch einen Finanzierungspartner wie Löwe-Finanz besonders wichtig, da hier die Ansprüche der Banken hinsichtlich der Dokumentation des Problems und der damit verbundenen Argumentation bestens bekannt sind.
Aber wer damit rechnet, und seinen Finanzierungsrahmen vorsichtig bemisst, wird seltener davon betroffen. Im Übrigen gibt es die Möglichkeit, in die Baufinanzierung eine Reserveoption aufzunehmen, also die Möglichkeit, im Rahmen der Vereinbarung den Kreditrahmen zu erhöhen.
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