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Bausparvertrag für Kind

Ein wichtiger Teil der Erziehung von Kindern und Heranwachsenden ist es, sie an den Umgang mit dem lieben Geld heranzuführen. Dazu gehören das frei verfügbare Taschengeld und das Wissen und der Umgang mit Bankprodukten aller Art wie zum Beispiel einem Bausparvertrag für Kind oder Enkelkind. Seit jeher bemühten sich auf private Kunden ausgerichtete Banken und Sparkassen mit mehr oder weniger Erfolg um die Kleinsten, die Kleinen und die Heranwachsenden. Das Kindersparbuch gibt es seit den 1950er-Jahren und nur wenig später wurde auch der Bausparvertrag vermeintlich kindgerecht vermarktet.

Bausparvertrag für Kind oder Enkelkind: ein stark standardisiertes Produkt

Bausparverträge sind Teil eines Gesamtprodukts aus Sparen und Kreditgewährung. Wer spart, stellt Mittel zur Verfügung, die anderen als Bauspardarlehen zur Verfügung stehen. Der Bausparer vertraut darauf, dass er, hat er nur lang genug gespart, ein Darlehen zu einem bekannten, festen Zinssatz erhält. Der Darlehensnehmer vertraut darauf, dass er seinen Kredit im vereinbarten Rahmen zurückzahlen kann. Das setzt voraus, dass die Sparer ihm entsprechend Mittel zur Verfügung stellen. Um der Bausparkasse die Möglichkeit zu geben, zu disponieren, können Bausparverträge in der Ansparphase zwar jederzeit gekündigt werden, aber es gibt Kündigungsfristen. Diese beträgt je nach Vertrag 3 bis 6 Monate. Wer unbedingt sofort über sein Guthaben verfügen will, muss eine Gebühr bezahlen. Diese beträgt häufig pauschal 1 % der Vertragssumme.

Sonderkonditionen beim Bausparvertrag für Kinder und Heranwachsende

Ein Finanzprodukt, das in Funktion und Ausgestaltung rechtlich streng definiert und darüber hinaus beim Publikum bekannt und beliebt ist, kann man nicht einfach umgestalten, um den Geschmack einer Zielgruppe wie der der Kinder und Jugendlichen besser zu entsprechen. Übrig bleibt nur, die Konditionen zu verbessern. Manche Bausparkassen erlassen die Abschlussgebühr und manche bieten eine Jugendprämie an. Dies allein macht Bausparen für Kinder und Jugendliche noch nicht attraktiv, aber es gibt noch staatliche Förderung, die man mitnehmen sollte.

Die Wohnungsbauprämie beim Bausparvertrag für Kind und Enkelkind

Ab dem 16. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Einzige Voraussetzungen sind, dass der Vertragsinhaber bei Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und das Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt.
Gefördert werden Sparbeträge bis zu einer Höhe von 512 Euro im Jahr. Die Prämie beträgt 8,8 %. Wer ein Jahr lang monatlich 42 Euro einzahlt, erhält als Prämie 45,06 Euro Prämie. Zwar sind die Guthabenzinsen bei Bausparverträgen unbedeutend, aber durch die Prämie erhält man eine der besten festen Verzinsungen für einen Sparvertrag im gesamten Finanzmarkt. Nach acht Jahren kann man bei einem Aufwand von 4.096 Euro mit einem Guthaben von über 4.500 Euro rechnen.

Die Förderbeträge verdoppeln sich bei Verheirateten!

Keine wohnwirtschaftliche Bindung beim Bausparvertrag für's Kind

Bausparverträge, deren Inhaber bei Abschluss des Vertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, unterliegen keiner wohnwirtschaftlichen Bindung. Das Bausparguthaben kann frei verwendet werden, z. B. für einen Autokauf oder eine Wohnungseinrichtung. Selbstverständlich entsteht nach Zuteilung des Bausparvertrages ein Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen.

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