Wer einen Blick in die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Bausparkassen wirft und nach dem Passus » Bausparvertrag verkaufen « sucht, wird feststellen, dass dies so nicht vorgesehen ist. Angeboten wird die Zustimmung zur Abtretung an Familienangehörige und die Kündigung.
Bausparkassen sind auf Gegenseitigkeit angelegt, d. h. Sparer stellen billig Geld zur Verfügung, das wiederum in Form von günstigen Baufinanzierungen an Bauherren weitergereicht wird. Das Prinzip setzt Kontinuität bei den Sparern voraus. Der freie Handel mit Bausparverträgen würde diese empfindlich stören, wie Erfahrungen aus der Hochzinsphase Anfang der 1970er-Jahre belegen.
Die Kündigung eines Bausparvertrages ist in aller Regel kostenlos. Die Kündigungsfristen betragen zwischen 3 und 6 Monaten. Wer früher über sein Erspartes verfügen möchte, muss dafür Gebühren bezahlen. Diese belaufen sich manchmal auf pauschal 1 % der Vertragssumme, manchmal auch auf ca. 0,2 % pro Monat.
Da der Vertrag als Ganzes nicht übertragbar ist, wird nur das Guthaben zur Kündigung abgetreten.
Die zahlreichen Angebote im Internet, die den „Kauf von Bausparverträgen“ anbieten, übernehmen den Vertrag mit seinem Guthaben und zahlen dem Verkäufer einen Teil des Guthabens sofort aus. Der Rest dient der Finanzierung durch den Anbieter. Dabei ist zu beachten, dass oft ein Mindestbausparguthaben verlangt wird und dass nicht selten die Ankaufsofferte nicht mit dem tatsächlich gezahlten Betrag übereinstimmt. Es handelt sich um einen „grauen“ Markt außerhalb der Aufsicht der Behörden, auf den auch die Bausparkassen keinen Einfluss haben. Wenn Sie Ihren Vertrag abtreten, gehört das Guthaben dem Käufer, Sie erhalten den Verkaufspreis abzüglich des Kleingedruckten.
Wer die Kündigungsfrist nicht abwarten kann, sondern das Guthaben dringend sofort benötigt, sollte sich an Löwe-Finanz wenden. Wir werden versuchen, mit ihnen eine günstigere Möglichkeit zu finden, als sie die Mehrzahl der Internet-Angebote darstellt. In manchen Fällen ist eine Beleihung des Guthabens sinnvoll.
Wer seinen Bausparvertrag ohne persönliche Liquiditätsprobleme nur auflösen will, weil er für sich selbst keinen Vorteil sieht, sollte prüfen, ob eine Übertragung an Kinder, Enkel oder andere Verwandte willkommen ist. Möglicherweise ergeben sich zusammen mit der Wohnungsbauprämie für diese nicht erwartete wirtschaftliche Effekte.
Wir von der Löwe-Finanz beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um den Bausparvertrag.