Wer eine „Bestandsimmobilie“ kauft, muss wissen: Er kauft „wie gesehen“. Er kauft auch die versteckten Mängel und will er sie nachträglich reklamieren, muss er beweisen, arglistig getäuscht worden zu sein. Unsere » Checkliste Hauskauf « soll Ihnen dabei helfen, Mängel oder versteckte Probleme schon im Vorhinein zu vermeiden.
Bevor Sie sich für eine „gebrauchte“ Immobilie interessieren, sollten Sie neben einer Beratung zum Thema Baufinanzierung ("Wieviel Immobilie kann ich mir leisten?") zunächst auch einmal grundsätzlich reinen Tisch mit sich selbst machen: Was und wie viel verstehen Sie von „Haus“? Niemand, auch nicht ein Architekt oder Bauingenieur, ist Experte für das Haus als Ganzes. Auch begnadete Heimwerker wissen vom Meisten, das es an einem Haus zu wissen gibt, überhaupt nichts. Das beginnt mit einem Begriff, den alle als Wort kennen, aber kaum einer wirklich näher beschreiben kann: der Statik. Das Ergebnis einer „gesunden Statik“ ist eine zweifelsfreie Standfestigkeit des Baus. Die ist bei einem älteren Haus, das möglicherweise mehrfach umgebaut worden ist, keine Selbstverständlichkeit. Und noch grundlegender sind die geologischen Gegebenheiten. Baugrundgutachten sind oft selbst für Naturwissenschaftler schwer verständlich.
Die erste Schlussfolgerung aus dem Vorangegangenen lautet: Der Zugang zu allen Unterlagen, die irgendwie verfügbar sind, also Bodengutachten, Baugenehmigung, Genehmigung aller Umbauten, Zertifikate, Rechnungen für Arbeiten am Haus, alle sonstigen Gutachten insbesondere von Versicherungen und alle existierenden Pläne sollten vorliegen und sachkundig geprüft werden, bevor sich der Interessent an die eigentliche Hausbesichtigung macht. Ein guter Makler ist daran zu erkennen, dass er die Unterlagen komplett zusammenstellt, die heiklen Punkte erkennt und diese auch beim Namen nennt. Über bekannte Probleme kann geredet werden. Das Gefühl, dass etwas verschwiegen wird, veranlasst potenzielle Käufer, die sich unter Kontrolle haben, dazu, die Verhandlungen abzubrechen.
Wer keine Beziehungen ins Baugewerbe hat, sollte in jedem Fall einen Bausachverständigen mit einem ausführlichen Gutachten betrauen. Auch wenn die Kosten erheblich sind, ist der Nutzen unbestritten:
Wer über einen Handwerksmeister des Bauhaupt- oder Nebengewerbes des Vertrauens verfügt, kann seine Strategie dahingehend ändern, dass er diesem den ersten Blick lässt. Erfahrene Altbausanierer haben oft Röntgenaugen und wissen, auf welchen Putz sie unbedingt klopfen müssen. Wer sich als Unternehmer auf eine Festpreissanierung einlässt, kann die Risiken zuverlässig beurteilen.
Jeder Hauskäufer muss sich aber trotzdem ein persönliches Bild machen. Auf jede der folgenden Fragestellungen sollte eine wenigstens oberflächliche persönliche Meinung möglich sein, um zu entscheiden, ob eine Fachmeinung eingeholt werden muss. Der Schritt besteht stets aus dem Abgleich der Verkaufsunterlagen mit der Realität: Grundstücksgröße, Gebäudemaße, Zahl der Räume, beheizte Fläche, Terrasse, Garage und weitere Angaben zum Gebäude (Baujahr, Jahr der letzten Renovierung etc.).
Eine Heizungsanlage besteht meist aus Kessel, Rohren und Heizkörper.
Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 1.02.2002 gebaut worden sind, unterliegen der Pflicht zur energetischen Gebäudesanierung.
Auch wenn ein moderner Kühlschrank sehr viel weniger Strom verbraucht als ältere Modelle, so ist die Zahl der „stromfressenden“ Geräte doch stark angestiegen: PC, Drucker, mehrere Fernseher, elektrisch betriebene Rollläden und Garagentore, mehrere Kühlschränke und Gefriertruhen, Waschmaschine, Trockner, Sicherheitssystem und zahlreiche weitere Geräte sind heute die Regel und überfordern ältere Leitungssysteme.
Die ist nur eine erste Anregung für die Beurteilung. Die Bewertung von Mängeln sollte immer Fachleuten überlassen werden: Manches sieht schlimm aus und ist einfach zu beheben und umkehrt.
Der Kauf eines älteren Hauses ist immer ein Abenteuer: Gut beraten, wird er nicht böse enden.