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12/21/2021
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01/13/2022

Finanzberater für Ärzte - bei uns sind Sie in guten Händen!

Natürlich sind sowohl angestellte wie auch freiberufliche Ärzte für die Finanzwirtschaft attraktiv. Die einen als Verbraucher mit hohem Lebensstandard und die anderen als Unternehmer mit entsprechendem Kreditbedarf. Die Attraktivität der Zielgruppe ist so hoch, dass sich eine ganze Reihe von Unternehmen auf eine Tätigkeit als Finanzberater für Ärzte ausgerichtet hat. Bei Finanzen und Finanzdienstleistungen darf aber nie vergessen werden: Es gibt nur einen Kapitalmarkt und nur einen Markt für Finanzdienstleistungen. Wirbt ein auf Ärztefinanzen spezialisiertes Unternehmen mit einem Beirat aus Präsidenten von Landesärztekammern und Hochschulprofessoren, muss der Aufwand dafür mit den Kunden, den Ärzten, erwirtschaftet werden. Die Produkte der Finanzindustrie werden dadurch, dass sie durch ein Unternehmen mit Ärztebeirat vertrieben werden, keine anderen, aber teurer.

Daher ist für Ärzte – wie natürlich auch für Apotheker, Psychotherapeuten usw. – äußerst sinnvoll, das Ghetto der sie zielgerichtet belagernden Dienstleister zu verlassen und sich einer „Jedermann“-Finanzberatung wie der Löwe-Finanz anzuvertrauen. Der Beratungsbedarf von Ärzten ist sicherlich speziell, aber ihre Probleme gleichen denen anderer Berufe und der Finanzmarkt ist immer ein- und derselbe. Löwe-Finanz ist amtlich registriert und zugelassen als Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler, deckt also das benötigte Beratungsspektrum zur Gänze ab. Neben den unterschiedlichen wirtschaftlichen Ausgangssituationen unterscheidet sich der Beratungsbedarf bei Ärzten hinsichtlich der individuellen Lebensplanung und Stellung.

Finanzberatung für niedergelassene Ärzte

Die Eröffnung einer eigenen Praxis birgt die Risiken und Chancen jeder selbstständigen Existenz. Das notwendige Grundkapital hängt stark vom Fachgebiet ab. Die Kosten für die ersten notwendigen Investitionen reichen von kleinen sechsstelligen Summen bis hin zu Millionen bei radiologischen Praxen. Unterschätzt werden oft die Anlaufkosten. Die Fixkosten (Gehälter, Miete, Versicherungen usw.) einer kleinen Hausarztpraxis – Arzt und zwei Angestellte – sind im Monat bereits fünfstellig. Dazu dauert es seine Zeit, bis das erste Geld von den Krankenkassen über die Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Arztpraxis ankommt. Auch ist der wirtschaftliche Erfolg keineswegs garantiert. Der Weg zu den meist notwendigen Krediten führt wie bei jeder „normalen“ Unternehmensgründung über einen belastbaren Business-Plan.

Ein umfassendes Finanzkonzept ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Praxisbetrieb. Teil dessen ist eine realistische Planung des Verhältnisses von Fremd- und Eigenmitteln, eine geordnete Liquiditätssteuerung und die Ausschöpfung möglicher Fördermittel. Neben Kranken- und Pflegeversicherung, der Altersversorgung und der Berufshaftpflichtversicherung sollte über eine Betriebsunterbrechungsversicherung nachgedacht werden. Diese deckt Schäden durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Schneedruck, Erdbeben oder Überschwemmung ab.

Der Arzt als Arbeitnehmer

Außer Krankenhäusern beschäftigen auch größere Praxen, Rettungsdienste, Labore, Firmen, Forschungsinstitute und die Gesundheitsbehörden angestellte Ärzte. Eine gar nicht so kleine Gruppe übernimmt auf der Grundlage von Zeit- oder Honorarverträgen Krankheits- oder Urlaubsvertretungen und Sonderaufgaben. In der Regel übersteigt bereits das Einstiegsgehalt eines Assistenzarztes die Bemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Für de Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt jedoch eine höhere, die angestellte Ärzte meist erst mit Abschluss der Facharztausbildung erreichen. Neben einer Entscheidung über die Form der Kranken- und Pflegeversicherung sollte in diesem Lebensstadium eine tragfähige Konzeption der Altersversorgung entwickelt werden. Die Kammermitgliedschaft begründet zwar auch die im berufsständischen Versorgungswerk. Dessen Leistungen sollten aber angemessen ergänzt werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte zwingende Notwendigkeit. Hier sind individuelle Lösungen zu finden, da Krankenhäuser diese oft für ihre angestellten Mitarbeiter übernehmen und die Risiken je nach sonstigem Berufsfeld sehr unterschiedlich beurteilt werden.

Finanzberater für angestellte Ärzte und Freiberufler

Nicht nur für Ärzte, sondern für alle, die nicht sehr vermögend sind, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung äußerst wichtig. Ärzte benötigen sie als Ergänzung zu den Leistungen des berufsständischen Versorgungswerks: Sie sollte daher genau auf die persönliche Situation abgestimmt sein. Jedes Jahr werden rund 400 000 Mitbürger berufsunfähig. Zu 95 % sind Krankheiten die Ursache, nur zu 5 % Unfälle. Dies gilt auch für die akademischen Heilberufe.

Wichtig bei Ärzten ist vor allem, dass

  • bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit geleistet wird;
  • bei Pflegebedürftigkeit bereits ab 1 Punkt die volle Leistung erfolgt;
  • der Bezug anderer Versorgungsleistungen oder ein Hinzuverdienst nicht angerechnet werden;
  • eine Verweisung in eine andere ärztliche Tätigkeit oder in anderen Beruf nicht erfolgen kann;
  • die Einstufung als Infektionsträger die Versicherungsleistung auslöst.

Löwe-Finanz berät Sie individuell zur Absicherung Ihrer Existenz, zur Vorsorge und zum Vermögensaufbau unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berufsstandes.
Unsere Beratung ist kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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