Das eigene Haus
05/20/2021
Umbauter Raum
06/01/2021

Finanzberater Leasing - Löwe-Finanz aus Wuppertal berät Sie!

Das englische Wort to lease wird mit „mieten“ oder „pachten“ übersetzt. Der juristische Unterschied, den die deutschen Wörter definieren, existiert so im angelsächsischen Rechtssystem nicht. Der Begriff Leasing beschreibt im deutschen Sprachgebrauch Finanzierungen, bei denen das Finanzierungsobjekt im Besitz des Finanzierungsgebers bleibt. Wenn Sie sich auf die Suche nach » Finanzberater Leasing « gemacht haben, werden Sie hier bei uns kompetent beraten.

Die rechtlichen Grundlagen des Leasings

In Deutschland wurde Leasing als Finanzierungsform erst vor rund 50 Jahren gebräuchlich. Die vielen verschiedenen Erscheinungsformen dieses Imports aus dem angelsächsischen Recht verhindern bis heute nicht nur eine wissenschaftliche Definition, sondern sorgen auch dafür, dass im deutschen Recht jeder Leasingvertrag individuell betrachtet werden muss. Im Zivilrecht werden sie heute allgemein als Nutzungsüberlassungsverträge oder auch atypische Mietverträge eingestuft und sind oft schwer vom „Mietkauf“ abzugrenzen.
Finanzierungsleasing anzubieten oder zu vermitteln ist in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).

Das Prinzip des Leasing

Im Sektor des privaten Verbrauchs hat sich Leasing vor allem als wichtig Finanzierungsform der Kfz-Wirtschaft etabliert. Im gewerblichen Bereich ist Leasing ein wichtiger und verbreiteter Weg der Finanzierung von Investitionsgütern und auch von Immobilien. Wer ein Auto neu kauft, muss den gesamten Kaufpreis bezahlen und falls er nicht über die gesamte Kaufsumme verfügt, einen entsprechenden Kredit aufnehmen. Ist der Kredit abbezahlt, wird der Käufer und Kreditnehmer uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs und kann es verkaufen, verschenken oder verschrotten. Wer ein Fahrzeug least, wird nicht Eigentümer. Die Leasingrate finanziert den Wertverlust während des Vertragszeitraums. Mit dem Ablauf des Leasingvertrages endet auch das Nutzungsrecht und das Fahrzeug muss zurückgegeben werden.

Der Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf

Ein Mietkaufvertrag räumt dem Käufer das Recht ein, innerhalb einer gewissen Frist den Mietvertrag durch einen Kauf der Mietsache zu beenden. Die geleisteten Mietzahlungen werden ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet. Diese Finanzierungsform ist nicht nur in Deutschland durch betrügerische Aktivitäten stark in Verruf geraten und nur selten zu finden. Für Gewerbetreibende ist die Abgrenzung Mietkauf zu Leasing wesentlich: Leasingraten sind steuerlich Aufwand und daher sofort absetzbar, während eine Mietkaufsache buchhalterisch als Anlageobjekt aktiviert werden muss und nur den jeweils gültigen Prozentsätzen entsprechend abgeschrieben werden kann.

Typische Leasing-Varianten für Verbraucher

In der Praxis haben sich vor allem in Kfz-Wirtschaft eine Reihe von wiederkehrenden Vertragsmerkmalen durchgesetzt. Leasingverträge haben stets eine begrenzte Laufzeit, da die Rate die Finanzierung des Differenzbetrages zwischen Kaufpreis und Restwert zum Vertragsende sichert. Zum Vertragsende sehen viele Verträge vor, dass

  1. der Vertrag verlängert werden kann, wobei die Raten auf der Basis des aktuellen Restwertes neu kalkuliert werden,
  2. dem Leasingnehmer eine Möglichkeit zum Kauf des Fahrzeuges eingeräumt wird,
  3. die Beteiligung des Leasingnehmers an Gewinn oder Verlust beim Verkauf des Fahrzeugs,
  4. ein Andienungsrecht des Leasinggebers (die vertragliche Verpflichtung des Leasingnehmers, das Fahrzeug zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis zu übernehmen, sofern der Leasinggeber dies wünscht. Diese Klausel kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Leasinggeber daran zweifelt, das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert bei Laufzeitende vermarkten zu können. Das betrifft vor allem Fahrzeuge von Herstellern, die in Deutschland kein Servicenetz unterhalten oder die sehr stark individualisiert wurden.)

Die Kündigung von Leasing-Verträgen

Sie sind ausgesprochen schwierig zu kündigen und Verbraucher bedürfen wohl in den meisten Fällen anwaltlicher Unterstützung. Die Gestaltung von Leasingverträgen erfolgt im Rahmen der Vertragsfreiheit und unterliegt nur den Beschränkungen im Zusammenhang mit den Tatbeständen der Sittenwidrigkeit und der arglistigen Täuschung. Im Falle des Ablebens des Leasingnehmers ist die Rechtslage hingegen klar: Den Erben steht ein Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen zu. Je nach Vertrag kann der Leasinggeber möglicherweise Ausgleichszahlungen fordern. Wird das Erbe ausgeschlagen, endet der Vertrag automatisch.
Der Diebstahl des geleasten Fahrzeugs berechtigt zur außerordentlichen fristlosen Kündigung. Gleiches gilt bei Totalschaden oder der Notwendigkeit von Reparaturkosten von mehr als 60 % des Anschaffungswertes. Allerdings kann dem Leasinggeber Schadensersatz zustehen.

Der Leasinggeber kann den Vertrag kündigen, wenn der Leasingnehmer mit zwei oder mehr Raten in Verzug gerät. Auch der nicht vertragsgemäße Gebrauch des Fahrzeugs wie die Weitervermietung berechtigt zur fristlosen Kündigung. Ein vertragliches Kündigungsrecht räumen Leasingverträge nur selten ein und wenn, dann werden meist eine Mindestvertragsdauer und eine Abschlusszahlung vereinbart.

Das einvernehmliche vorzeitige Ende des Leasingvertrages

Lassen dringende Gründe es notwendig erscheinen, den Leasingvertrag möglichst schnell zu beenden (Wegzug ins Ausland, Verlust der Fahrerlaubnis o. Ä.), so muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die besteht für gewöhnlich in einem Aufhebungsvertrag, der meist erhebliche Zahlungen durch den Leasingnehmer vorsieht. Mit etwas Glück lässt sich jemand finden, der den Leasingvertrag übernimmt und der die Zustimmung des Leasinggebers findet. Dies kann der günstigste Weg sein, aus einem Leasingvertrag herauszukommen.

Verbrauchern steht für 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung ein Rücktrittsrecht zu und ansonsten bleibt, scheint die einvernehmliche Lösung nicht möglich, noch der Weg der Anfechtung des Vertrages (Irrtum über Art des Vertragsgegenstandes o. Ä.). In den allermeisten Fällen ist dies nur mit anwaltlicher Hilfe möglich und wohl selten erfolgreich.

Wir sind Ihr Finanzberater für Leasing

Leasing kann für Verbraucher durchaus eine Finanzierungsalternative sein. In vielen Fällen bleibt aber das Anschaffungsdarlehen, das einem das uneingeschränkte Eigentum am Fahrzeug verschafft, der wirtschaftlich deutlich günstigere Weg.
Wir von der Löwe-Finanz beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Finanzierung und helfen dabei, Kredit und Leasing zu vergleichen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Top