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Finanzierungsanfrage für Baufinanzierungen im Raum Wuppertal, Remscheid & Solingen und dem Bergischen Land

Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ Ausgabe 2/2023 einen Test „Beratung zu Baufinanzierungen“ veröffentlicht. Jede Finanzierungsanfrage ist individuell, da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Käufer/Bauherren sich stets unterscheiden. Dazu gehören nicht nur die privaten Vermögens- und Einkommensverhältnisse, sondern dies gilt auch für die zu finanzierende Immobilie selbst.
Der Versuch, einen Vergleich der Beratung zur Baufinanzierung bundesweit durchzuführen, muss daher mit Distanz betrachtet werden. So sind die Urteile über die einzelnen Beratungsleistungen nur bedingt aussagekräftig. Angesichts der aktuellen Diskussionen in Brüssel ist allerdings anzumerken, dass die beiden Kreditvermittler im Test, die auf Provisionsbasis arbeiten, sich im Spitzenfeld behaupten konnten.

Die Finanzierungsanfrage zur Eingrenzung der finanziellen Möglichkeiten

Wer sich für die Finanzierung einer speziellen Immobilie interessiert, wird zunächst wissen wollen, ob diese für ihn persönlich leistbar ist. In einem zweiten Schritt muss dann eine auf konkreten Unterlagen beruhende Finanzierungsanfrage an eine Bank gestellt werden. Wir von der Löwe-Finanz sind gerne bereit, Sie bei der Antwort auf die berühmte Frage „Wie viel Haus/Wohnung kann ich mir leisten“ zu unterstützen. Es gilt herauszufinden, welcher Betrag monatlich tatsächlich für die Bedienung eines Baudarlehens aufgewendet werden kann, ohne dass bei der Lebensführung zu große Abstriche gemacht werden müssen.

Bei den Einnahmen sollte ein Monatsdurchschnittseinkommen ermittelt werden, mit dem stabil gerechnet werden darf und das zweifelsfrei belegbar ist. Bei den Ausgaben sollte methodisch vorgegangen werden. Die Liste der wiederkehrenden Ausgaben umfasst die Versicherungen, die Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle, die Energieversorgung, Sport, Vereinsbeiträge, Kommunikation, Abonnements und so Ähnliches. Um einmal im Jahr fällige Beträge nicht zu unterschlagen, sollte die Mühe, die Kontoauszüge eines ganzen Jahres zu sichten, nicht gescheut werden.

Die Kontomodelle mancher Banken liefern als Zusatzleistung gute Aufgliederungen der Einnahmen und Ausgaben. Dieser erste Kassensturz zeigt jedoch nur eine Größenordnung, innerhalb derer sich der Immobilieninteressent bewegen kann. Die eigentliche Finanzierungsanfrage, das Kreditgesuch, kann nur auf der Grundlage umfassender persönlicher Daten erfolgen.

Die Finanzierungsanfrage – das Kreditgesuch

Jede Baufinanzierung ist anders. Daher kann, wer seinen Immobilienerwerb über einen längeren Zeitraum vorbereitet, gewissen Regeln folgen. Wer sich aber relativ kurzfristig dafür entscheidet, muss akzeptieren, dass seine persönlichen Verhältnisse die Aufstellung einer Baufinanzierung diktieren. Eine Baufinanzierung beruht grundsätzlich immer auf der Verpfändung einer Immobilie. Dazu muss der Wert der Immobilie festgestellt werden und darauf gründend, ein Beleihungswert errechnet werden. Der Kreditgeber, sofern eine inländische Bank, unterliegt bei der Findung des Beleihungswerts zahlreichen Vorschriften. Neben Gesetzen, die Feststellung des Werts einer Immobilie regeln, spricht auch die Bundesbank als Aufsichtsbehörde aller Banken erheblich mit.

Die Bundesbank geht aktuell unverändert von einer regionalen Überbewertung der Immobilien im Bereich von 25 – 40 % aus. Im letzten Jahr geriet zwar das Geschäft mit Immobilien ins Stocken, aber die Preise stiegen, wenn auch mit abnehmender Tendenz, weiter. Der Beleihungswert einer Immobilie errechnet sich durch einen Risikoabschlag vom aktuell zu zahlenden Marktwert. Dieser Risikoabschlag wird aus mehreren Faktoren wie Lage und Alter des Gebäudes festgelegt. Gesucht wird der Wert, der auch im Falle eines deutlichen Rückgangs der Immobilienpreise stets zu erzielen ist. Für Banken besteht eine Meldepflicht bei durch Grundpfand besicherten Krediten, die durch Dokumentationen unterlegt sein muss. Der Risikoabschlag wird also gegenwärtig mindestens im Rahmen der Überbewertung der Immobilien, wie sie die Deutsche Bundesbank sieht, zu suchen sein.

Das Verhältnis des Darlehens zum Beleihungswert, Beleihungsauslauf genannt, entscheidet in allererster Linie über die Höhe der zu zahlenden Zinsen. Eine Finanzierungsanfrage kann also nur zur Kaufabsicht bezogen auf ein konkretes Gebäude oder Grundstück gestellt werden.

Der Darlehensnehmer spielt eine entscheidene Rolle bei der Kreditentscheidung

Die Kreditwürdigkeit einer Person, die Bonität, spielt mittlerweile auch bei Baufinanzierungen eine wichtige Rolle. In Deutschland hat im Konsumentenbereich die Schufa, eine private Auskunftei, eine Monopolstellung. Sie definiert jede gespeicherte Person über eine Kennzahl, den „Score“, der für verschiedene Zwecke wie etwa Baufinanzierungen jeweils unterschiedlich errechnet wird. Die Skala reicht von 100 wie unbeschränkt kreditwürdig bis zu unter 50 wie nicht kreditwürdig.

Für eine Baufinanzierung müssen wirtschaftliche Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft eines Kreditsuchenden beurteilt werden. Die Gegenwart ergeben der Vermögensstatus und die aktuellen Gehaltsnachweise. Die Vergangenheit manifestiert sich in den Schufa-Daten. Eine Beurteilung der Zukunft eines Menschen ist eigentlich nicht möglich. Reicht aber die Laufzeit eines Darlehens in die Zeit des Rentenbezugs hinein, so sind Fragen zur Qualität der Altersversorgung notwendig. Der eingangs erwähnte Test der Stiftung Warentest erwähnt nur ganz am Rande, dass die Finanzierungsanfragen nur mit oberflächlichen Details zur Person und zur Immobile stattfanden.

Vermeintlich teure Banken werden aber groß an den Pranger gestellt, ohne zu erwähnen, dass ein echtes Angebot nur aufgrund konkreter Daten erstellt werden kann. Schließlich werden pauschal alle Finanzierungen mit dem Einschluss von Bausparverträgen abqualifiziert, da „zu teuer“. Bausparverträge ergeben den Anspruch auf ein nachrangiges Bauspardarlehen. Dieses verringert das Volumen des erstrangigen Hauptdarlehens und verbessert somit dessen Beleihungsauslauf und senkt damit dessen Kosten.

Wir nehmen Ihre Finanzierungsanfrage gerne entgegen

Professionelle, als „Immobiliardarlehensvermittler“ zugelassene Finanzberater wie Löwe-Finanz aus Wuppertal kennen – offensichtlich im Unterschied zur Stiftung Warentest – dies alles und beraten ihre Kunden entsprechend. Jede Baufinanzierung ist anders. Löwe-Finanz freut sich darauf, für Sie die ganz persönliche aufzustellen. Wir vertreten Ihre Interessen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein tragfähiges Konzept. Wir übernehmen ohne Vorkosten für Sie die Finanzierungsanfrage und die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Kreditgebern.

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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