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Die Förderung von Wohneigentum

Die steuerliche Förderung von Wohneigentum und des Immobilienerwerbs zu Wohnzwecken war in der Bundesrepublik von ihrem Beginn an ein nationales und unbestrittenes Mittel der Wohnungsbaupolitik und blieb über Jahrzehnte im Grundsatz unangetastet. Erst die rot-grüne Koalition beendete diese Epoche und ließ nur die Förderung für denkmalgeschützte Bauten und die für ausgewiesene Sanierungsgebiete bestehen.
Die Programme der bundeseigenen Wirtschaftsförderbank KfW werden in regelmäßig angepassten Versionen fortgeführt. Verschiedene Bundesländer stellen ebenfalls jeweils eigene Fördermittel zur Verfügung. Die bewilligten Mittel sind jedoch meist sehr begrenzt, sodass in vielen Fällen nur einige wenige davon profitieren. Nicht selten sind sie mit örtlichen Gegebenheiten kombiniert, sodass nur die lokale Immobilienbranche mit den gesetzlichen Vorschriften etwas anfangen und sie nutzen kann. In Nordrhein-Westfalen fördert die landeseigene NRW-Bank gegenwärtig nur die Errichtung von Mietwohnraum unter bestimmten Voraussetzungen.

Die steuerliche Förderung von Wohneigentum

Aktuell gültig sind die Vorschriften des § 10 EStG (Einkommensteuergesetz) mit der Überschrift: Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
Im Immobilien-Deutsch ist diese Form der steuerlichen Begünstigung als Denkmal-AfA bekannt und für Einkommensteuerzahler mit hohen, nach Progressionstarif zu versteuernden Bezügen durchaus interessant.

Während die Frage des Denkmalschutzes und damit die Förderfähigkeit recht einfach zu klären ist, handelt es sich bei „Sanierungsgebiet“ und „städtebaulicher Entwicklungsbereich“ um Begriffe, die zunächst dem Kommunalrecht entstammen und dort dem materiellen Inhalt nach festgelegt sind. In vielen Bundesländern muss mit einem Weisungs- oder Prüfungsrecht von übergeordneten Behörden gerechnet werden. Wer sich darauf berufen will, sollte sich daher zunächst beim direkt zuständigen Finanzamt erkundigen, ob es die Vorgaben der Kommunalpolitik akzeptiert.

Wer diesbezüglich aktuelle ein Vorhaben plant, sollte unbedingt die Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung EStDV § 82 g durcharbeiten. Diese behandelt ausdrücklich die Fragen der §§ 7, 10f und 11a.

Die Förderung des § 10 f EStG besteht in der Möglichkeit, über insgesamt zehn Jahre jährlich 9 % der anerkannten Aufwendungen für die Instandsetzung/Instandhaltung abzuschreiben: Dies gilt auch für selbstgenutzte Eigentumswohnungen oder für Wohnraum, der anderen unentgeltlich überlassen wird.

Zusammenfassung zur steuerlichen Förderung von Wohneigentum

Die „Denkmal-AfA“ (und das gilt für entsprechende Regelung bei Sanierungsgebieten noch mehr) ist in der Abwicklung nicht ganz einfach und muss daher mit entsprechendem beratenden Sachverstand sorgfältig geplant werden. Sinn ergibt sie immer nur dann, wenn zuverlässig damit gerechnet werden muss, ein Steuerzahler im Bereich der weit fortgeschrittenen Progression zu sein.

Die Förderung des Wohneigentums durch die KfW

Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist gegenwärtig die bundesweit wichtigste Fördermaßnahme zur Schaffung neuen Wohnraums.

Was wird gefördert?

Die KfW gewährt günstige Kredite für den Bau oder Kauf selbstgenutzter Eigenheime oder Eigentumswohnungen.

Die Höchstsumme für den einzelnen Kredit beträgt 100.000 Euro. Damit finanziert werden können bei einem Neubau

  • die Kosten für ein Grundstück. Zwischen Erwerb und Antragseingang bei der KfW dürfen nicht mehr als sechs Monate liegen;
  • die Baukosten wie Material- und Arbeitskosten;
  • die Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar- und Makler-gebühren sowie die Grunderwerbsteuer;
  • die Kosten für Außenanlagen.

Bei einem Kauf darf das Darlehen verwendet werden für

  • den Kaufpreis;
  • die Kosten für Instand¬setzung, Umbau und Modernisierung;
  • die Nebenkosten wie die Notar- und Makler¬gebühren und die Grunderwerbsteuer;

Zu beachten ist,

  • dieses Programm gilt nur für natürliche Personen, die das Haus/die Wohnung selbst bewohnen wollen;
  • dieses Programm gilt nicht für Maßnahmen an selbstgenutztem Wohn¬eigentum, wie zum Beispiel Wohnraum¬erweiterungen;
  • ebenso ausgeschlossen ist die Umschuldung bestehender Kreditverhältnisse oder die Nachfinanzierung bereits begonnener Bauvorhaben;
  • es muss sich um den Hauptwohnsitz handeln, Zweit- oder Ferienwohnungen werden nicht gefördert;
  • die gewerbliche Nutzung oder die Vermietung ist grundsätzlich nicht möglich.

Das KfW-Darlehen und seine Vorteile

Insgesamt darf die Kreditgewährung als extrem kundenfreundlich, flexibel und effizient beurteilt werden und sollte in keiner Baufinanzierung fehlen. Zu den Vorteilen gehören insbesondere:

  1. Die Besicherung erfolgt durch eine Eintragung im Grundbuch. Diese kann jedoch nachrangig erfolgen. Bei der Gewährung des Hauptdarlehens erfolgt die Beurteilung des Hauptdarlehens und damit die Feststellung des zu zahlenden Zinssatzes als Verhältnis dieses Darlehens zum Beleihungswert (Beleihungsauslauf). Da der KfW-Kredit die benötigte Darlehenssumme beim Hauptdarlehen stark senkt, verbessert sich auch der Beleihungsauslauf und sorgt für günstigere Kosten.
  2. KfW-Kredite sind in der Auszahlung sehr flexibel. Erst nach einem Jahr werden Bereitstellungszinsen fällig.
  3. KfW-Kredite werden zu 100 % ausgezahlt und laufen zwischen 4 und 25 Jahren.
  4. KfW-Kredite können als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen vereinbart werden.

Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie monatliche Raten. Möglich sind die Vereinbarung einer tilgungsfreien Anlaufzeit und verschiedene Zinsbindungsfristen. Beim endfälligen Darlehen wird das Darlehen nach der vereinbarten Laufzeit in einer Summe fällig.

Zusammenfassung zur Förderung des Wohneigentums durch die KfW

Das KfW-Wohnungseigentumsprogramm muss immer im Zusammenhang einer Baufinanzierung gesehen werden. Diese wiederum ist für Private immer ein Stück Lebensplanung, das durchaus über den glücklichen oder auch unglücklichen Verlauf eines Lebens entscheidet.
Lassen Sie sich von Löwe-Finanz gewissenhaft zu Ihren persönlichen Möglichkeiten des Immobilienerwerbs beraten. Unverändert ist das Zinsniveau attraktiv und Löwe-Finanz weiß dies zu Ihren Gunsten zu nutzen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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