Freier Finanzberater darf sich jeder nennen. Es ist keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und umgangssprachlich wird jeder so genannt, der anderen in finanziellen Angelegenheiten beisteht. Und diese Finanzdienstleistungen erbringen eine ganze Reihe von Berufen und Gewerben, die auszuüben einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Ein Blick in das Impressum verrät: Wir von der Loewe-Finanz sind Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliendarlehensvermittler. Jeder dieser drei Tätigkeiten ist in der Gewerbeordnung ein umfangreicher eigener Paragraf gewidmet und diese werden durch weitere Vorschriften verbraucherfreundlich ergänzt. Jede dieser drei Aufgaben ergänzt die beiden anderen und erst zusammen ermöglichen sie eine umfassende, allen Anforderungen genügende Finanzberatung.
Loewe-Finanz aus Wuppertal agiert als freier Finanzberater. Das heißt zunächst, Reiner Löwe ist selbstständig und nicht weisungsgebunden. Er ist weder Mitglied in einem Verbund von Finanzberatern noch Franchisenehmer einer Vertriebsfirma. Und selbstverständlich ist er auch nicht selbstständiger Repräsentant einer Finanzgruppe. Löwe-Finanz berät zu allen Produkten der Finanzwirtschaft, zu denen sie professionellen Zugang erhält, also Informationen erhältlich sind, die ein fachmännisches Urteil erlauben. Für den freien, unabhängigen Finanzberater ist eine grundlegende Aufgabe, das Marktangebot nicht nur zu verfolgen, sondern es auch ständig auf seine Attraktivität hin für seine Kundschaft zu prüfen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in mehreren Veröffentlichungen Richtlinien für eine gute Beratung aufgestellt. Die wichtigste Grundregel - und für den Berater rechtlich bindend - ist, dass er nur dann Empfehlungen aussprechen darf, wenn er die finanzielle Situation des Mandanten genau erfasst hat.
Vielen Mandanten sind manche dieser Fragen zu persönlich und sie fragen sich, ob sie all diese Intima tatsächlich preisgeben sollen. Die BaFin hat dazu eine klare Meinung veröffentlicht: "Ohne Angaben zu Ihren Anlagezielen einschließlich Ihrer Risikotoleranz, zu Ihren finanziellen Verhältnissen, zu Ihrer Fähigkeit, Verluste zu tragen, sowie zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen kann und darf der Anlageberater Sie nicht beraten."
Diese beginnt zunächst nicht anders als beim Anleger, nämlich mit einer genauen Erfassung der finanziellen Situation. Die Ziele einer Kreditgewährung sind jedoch weit unterschiedlicher als beim Anlagekunden. Sie reichen vom Erwerb von Vermögen durch eine Baufinanzierung bis hin zur reinen Entschuldung.
Baufinanzierung ist ein weites Feld und es bedarf großer Sachkenntnis, um eine solche aufzustellen. Eine Baufinanzierung begleitet Immobilieneigentümer eine lange Zeit und kann sehr entscheidend für deren künftiges Leben sein. Hier ist von Kreditgebern unabhängiger und verantwortungsvoller Rat besonders gefragt.
Bei der Finanzierung von Konsum aller Art, gleich ob Kfz oder Großbildfernseher, sind die Unterschiede bei den Kosten enorm. Der freie Finanzberater findet im Markt das individuell günstigste Angebot auch abseits von Standardlösungen.
Ein freier Finanzberater kann bestehende Kreditverpflichtungen dahin gehend überprüfen, ob nicht eine Ablösung durch günstigere Kredite sinnvoll ist. In diesem Fall übernimmt Loewe-Finanz die gesamte Abwicklung übernehmen.
Loewe-Finanz aus Wuppertal bietet seinen Mandanten als freier Finanzberater die Überprüfung ihrer Versicherungsverträge auf Angemessenheit und Preiswürdigkeit. Gibt es nichts zu beanstanden, sehen wir also keinen Handlungsbedarf, werden wir dies auch so mitteilen.
Der Sinn von Versicherungen ist oft von persönlichen Umständen abhängig, die sich im Laufe eines Lebens ändern können, sodass eine regelmäßige Überprüfung der abgeschlossenen Verträge lohnt. Zumindest jeder Lebensabschnitt wie Eintritt der Volljährigkeit, Abschluss der Berufsausbildung, Heirat, Geburt von Kindern, Scheidung und Rentenbeginn sollten mit einer Überprüfung der Versicherungen einhergehen.
Rechtsberatung und Steuerberatung sind den entsprechenden Berufen vorbehalten. Selbstverständlich kann der freie Finanzberater auf Steuervorteile hinweisen und wird in seinen Empfehlungen die steuerliche Situation berücksichtigen, aber er kann den Mandanten nicht gegenüber dem Finanzamt vertreten. Sollten in der Beratung Probleme auftauchen, die einen Rechtsberatungsbedarf erkennen lassen, so wird der Berater unverzüglich darauf hinweisen.
Der freie Finanzberater hat für seine Empfehlungen die freie Wahl unter den am Markt angebotenen Produkten. Um das richtige Produkt für seinen Kunden finden zu können, benötigt er dessen aufgeschlossene Mitarbeit. Der freie Finanzberater nimmt dem Kunden die Entscheidung nicht ab, sondern stützt diese durch fundierte, gemeinsam getragene Begründungen.