Beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie über einen Makler tauchen häufig die Begriffe Innenprovision und Außenprovision auf. Wir erklären Ihnen hier den Unterschied zwischen Innenprovision und Außenprovision.
Innenprovision wird die Vergütung genannt, die ein Immobilienverkäufer einem selbstständigen Unternehmer für seine Dienste im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf zahlt. Sie muss nach mehrheitlicher Rechtsauffassung nicht dem Käufer mitgeteilt werden.
Eine Außenprovision wird vom Käufer bezahlt. Ein Käufer kann einem Makler einen Suchauftrag erteilen, der den Makler zu seinem alleinigen Interessenvertreter macht und der die Zahlung einer Vergütung (Käufercourtage) vorsieht. Dies schließt eine Vereinbarung mit einem Verkäufer aus. Am 23.12.2020 traten neue gesetzliche Regelungen für Maklerverträge in Kraft, die die 120 Jahre alten des Bürgerlichen Gesetzbuches ablösten.
Verkäufer und Makler können für die Vermittlung von Wohnimmobilien zum Kauf nur noch zwei Modelle der Provisionszahlung vereinbaren, nämlich
Bei der Vereinbarung einer Innenprovision vermarktet der Makler die Immobilie für den Käufer provisionsfrei, da diese bereits im Kaufpreis enthalten ist. Der große Vorteil für den Käufer besteht darin, dass sich seine Kaufnebenkosten um die Maklerkosten reduzieren, er also für die Finanzierung eine höhere Eigenkapitalquote nachweisen kann. Des Weiteren möglich ist die Vereinbarung die Provision zu teilen. Käufer und Verkäufer tragen je die Hälfte. Im Exposé muss die Höhe der Provision ausgewiesen werden und im Maklervertrag die Doppeltätigkeit des Maklers für Käufer und Verkäufer festgelegt sein.
Nicht mehr zulässig sind Vereinbarungen, die den Käufer alleine dazu verpflichten, die Maklercourtage zu zahlen. Diese Regelung gilt nicht für Gewerbeimmobilien und Baugrundstücke.