Unter dem Oberbegriff Kompositversicherer werden alle Versicherungsgesellschaften zusammengefasst, die nicht Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen anbieten. Eine weitere Unterscheidung der Versicherungsgesellschaften dem Typ nach bilden die Begriffe Personenversicherung
Die private Unfallversicherung darf nicht von Lebens- oder Krankenversicherungen betrieben werden. Sie wird von Kompositversicherungen angeboten und aufsichtsrechtlich auch diesen zugeordnet.
Die Trennung der Versicherungsgesellschaften nach Sparten ist gesetzlich verankert und war in der Vergangenheit in Deutschland noch weit ausgeprägter. Im Zuge der Harmonisierung des europäischen Marktes gibt es nur noch die drei vorgenannten Typen von Versicherungsgesellschaften.