Alleinerziehende Mütter und Väter sind ohne Zweifel die Stiefkinder unserer Gesellschaft. Dabei ist mittlerweile jede fünfte Familie eine mit nur einem Elternteil, davon 90 % Frauen. Das lebensfremd bemessene Kindergeld drängt viele alleinerziehende Normalverdiener und ihre Kinder an die Armutsgrenze. Arbeitet der alleinerziehende Elternteil in Teilzeit, wird die wirtschaftliche Situation in den allermeisten Fällen problematisch. Eine geordnete häusliche Finanzplanung, die Rücklagen für Notfälle vorsieht, ist dann meistens nicht mehr möglich. Wer über einen Kredit für Alleinerziehende aufnehmen möchte, wird feststellen, dass sich die Banken zieren. Allerdings sind hier große Unterschiede auszumachen.
Bei einer normalen Kreditvergabe prüft die Bank, dass vom Nettoeinkommen nach Abzug aller laufenden Kosten ein Betrag überbleibt, der einen angemessenen Lebensunterhalt und die problemlose Ratenzahlung erlaubt. Eine wichtige Regel dabei ist, dass das Gehalt die Pfändungsgrenzen soweit übersteigt, dass die Rate aus dem Einkommen pfändbar ist.
Die Pfändungsfreigrenze beträgt derzeit:
Wer als Alleinerziehender mit seinem Nettoarbeitseinkommen diese Grenzen überschreitet, wird, allgemeine Bonität vorausgesetzt, wie jeder andere Kreditnehmer behandelt.
Schwierig wird es immer dann, wenn das Haushaltseinkommen aus Arbeitseinkommen, Kindergeld, Unterhaltszahlungen und Wohngeld besteht, und dieses als Grundlage bei einem Kredit für Alleinerziehende dienen soll. Kindergeld, Unterhaltszahlungen und Wohngeld sind in diesem Zusammenhang nicht pfändbar und können daher bei der Kreditgewährung eigentlich nicht berücksichtigt werden.
Die Mehrzahl der Kreditgeber verlangt in diesem Fall zusätzliche Sicherheiten. Die Mehrzahl aller Alleinerziehenden hat allerdings kein Grundstück oder anderes Vermögen zum Verpfänden. Manchmal findet sich ein Bürge, Großeltern oder Geschwister. Der muss bereit sein, eine Vollbürgschaft zu übernehmen, also das gesamte Kreditrisiko mit zu übernehmen.
Für die Alleinerziehenden, die weder Bürgen noch zusätzliche Sicherheiten stellen können, bleibt nur die Möglichkeit, einen Kreditgeber zu finden, der die Einkommenssituation realistisch einschätzt. Dazu muss er bereit sein, die aufgrund von staatlichen Bescheiden regelmäßig eingehenden Unterstützungsleistungen als Einkommen zu betrachten.
Zählt man dem Nettoarbeitseinkommen Kindergeld und Wohngeld hinzu, so erhält man in vielen Fällen ein Haushaltseinkommen, das wirtschaftlich eine entsprechende Kreditgewährung ermöglicht. Für Banken liegt der Hauptfehler darin, dass kein oder kein ausreichender pfändbarer Betrag entsteht. Es gibt allerdings Kreditgeber, die das höhere Risiko zu tragen bereit sind, es sich aber natürlich durch höhere Zinsen vergüten lassen.
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