Während viele Banken direkt abwinken, muss die Suche nach einem Kredit für Geringverdiener für uns keine unlösbare Aufgabe sein. Das Wort „Geringverdiener“ wird in der Rechtssprache nur im Sozialversicherungsrecht verwendet und bezeichnet Personen, deren maximales Arbeitsentgelt im Monat 325 Euro nicht übersteigt. Der Arbeitgeber trägt bei diesem Personenkreis den Sozialversicherungsbeitrag alleine. Größtenteils handelt es sich um Auszubildende und Praktikanten.
Eine ähnliche Definition findet sich mit der „geringfügigen Beschäftigung“. Damit sind Arbeitsverhältnisse gemeint, die einen bestimmten Höchstbetrag (derzeit 450 Euro) nicht übersteigen oder die nur von kurzer Dauer sind. Sozialversicherungsrechtlich sind die Kennzeichen
Soziologisch hat sich in letzten Jahren eine weitere Definition durchgesetzt, die auch innerhalb der Wirtschaft, vor allem im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Kaufkraft, genutzt wird. Als Geringverdiener gelten alle, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttoarbeitseinkommens in Deutschland verdienen: Wer weniger als 2.284 Euro brutto im Monat erzielt, fällt unter diese Gruppe.
Im Kreditgewerbe gibt es eine weitere, handfeste Definition: Geringverdiener ist, wer kein oder kaum pfändbares Einkommen erzielt.
Der Wohnsitz: Wer einen Kredit beantragt, muss einen Wohnsitz nachweisen. Idealerweise besteht dieser bereits länger: Einer häufiger Wohnsitzwechsel wird bei einer Kreditprüfung als Negativmerkmal eingestuft. Der Wohnsitz muss sich im Inland befinden. In Grenzregionen wie Basel, Salzburg, Flensburg oder Aachen ist die Wohnsitzfrage für die lokalen Banken ein individuell gehandhabtes Problem.
Das Arbeitsverhältnis: Das inländische Arbeitsverhältnis sollte die Probezeit bereits überdauert haben und ungekündigt sein. Kredite an Verbraucher beruhen in Deutschland stets auf der Verpfändung des Arbeitseinkommens, daher sind nur inländische beleihbar. Für den Fall, dass der Schuldner nicht vertragsgemäß seinen Verpflichtungen nachkommt, kann der Gläubiger auf seine Bezüge zugreifen. Allerdings sichert der Gesetzgeber den Lebensunterhalt des Schuldners durch gesetzliche Pfändungsgrenzen.
Diese werden regelmäßig den Lebenshaltungskosten angepasst und in einer Tabelle veröffentlicht. Die Freigrenzen werden in Abhängigkeit von der Höhe des Haushaltseinkommens und der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen festgelegt. Im Jahr 2022 beginnt das pfändbare Einkommen eines Ein-Personenhaushalts bei 1.260 Euro. Der pfändbare Betrag steigt geringer als das Einkommen: Um eine Kreditrate von 200 Euro pfänden zu können, muss das Nettoeinkommen 1.540 Euro übersteigen. Um eine Kreditrate von 200 Euro bei einem Alleinstehenden mit zwei unterhaltspflichtigen Personen pfänden zu können, muss das Haushaltseinkommen 2.480 Euro übersteigen.
Bei der Einkommensermittlung für die Feststellung des Freibetrags nach der Pfändungstabelle sind neben dem Arbeitseinkommen auch Arbeitslosengeld 1, Hartz-4 – Leistungen und Krankengeld zu berücksichtigen. Das Kindergeld ist ebenfalls pfändbar, außer es geht auf einem Pfändungsschutzkonto ein und die Bezüge darauf übersteigen nicht den Freibetrag.
Die Schufa-Auskunft: Jeder Verbraucher, der in Deutschland am Wirtschaftsleben teilnimmt, wird von der Schufa erfasst. Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei, die sich mehrheitlich im Besitz von Banken befindet. Gespeichert werden zunächst Daten zur Person, also Alter, Familienstand und die Adresse. Im Internetzeitalter hat sich die Schufa als Instanz zur Bestätigung von Alter und Adresse als unverzichtbar etabliert.
Die Schufa speichert neutrale Vorgänge, wie die Eröffnung eines Girokontos, die Aufnahme eines Kredits oder den Abschluss eines Mobiltelefonvertrages: Vorgänge, die finanzielle Verpflichtungen begründen oder den Schluss erlauben, dass solche begründet werden könnten. Bei vertragswidrigem Verhalten speichert sie Schlüsselbegriffe dazu, die sogenannten Negativmerkmale. Aus dem gesamten Datenbestand errechnet sie eine Kennzahl, den Schufa-Score, der die Kreditwürdigkeit eines jeden widerspiegeln soll.
Jeder kann einmal jährlich die über ihn gespeicherten Daten und seinen Schufa-Score kostenlos abfragen. Auf meineschufa.de werden nur die kostenpflichtigen Auskünfte angeboten, die kostenlose heißt „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ und kann unten rechts auf der Homepage aufgerufen werden.
Die Volljährigkeit: In Deutschland ist Volljährigkeit Voraussetzung für eine Kreditaufnahme.
Die deutsche Bankverbindung: Ein bei einem inländischen Kreditinstitut geführtes Bankkonto ist immer Voraussetzung für eine Kreditaufnahme: Verschiedene gerade bei Einkommensschwächeren beliebte gebührenfreie Konten wie „Wise“ sind keine Inlandskonten! Jede Lohn- oder Gehaltszahlung muss auf ein im Inland geführtes Konto erfolgen!
Eine plausible Haushaltsrechnung: Bei einer Auflistung aller regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben sollte glaubwürdig wenigstens der Betrag, der für die Kreditraten aufgebracht werden muss, übrigbleiben.
Ein Großteil der Verbraucherkredite wird an Haushalte mit einem pfändbaren Einkommen unterhalb von zwei Dritteln des Durchschnitts vergeben. Probleme gibt es bei einem Kredit für Geringverdiener zwangsläufig bei den anderen Gruppen.
Wer beim Jobcenter oder Sozialamt registriert ist, kann mitunter aber ein kleines Darlehen für notwendige Anschaffungen von der Behörde erhalten. Grundsätzlich gilt, ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer verändert die gesamte Ausgangslage!
Löwe-Finanz ist Ihnen aber natürlich auch bei einem Kredit in schwierigen Fällen behilflich. Dies geschieht selbstverständlich ohne Kosten für Sie als Antragsteller. Sprechen Sie uns an!