Einen Kredit trotz Privatinsolvenz oder eines Insolvenzverfahrens abzuschließen ist nicht ganz einfach, wenn auch nicht unmöglich. Das deutsche Insolvenzrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen der Privatperson, also dem Verbraucher und dem wirtschaftlich Handelnden, dem Selbstständigen oder Gewerbetreibenden sowie weiteren wirtschaftlichen Einheiten. Für den Verbraucher gilt ein vereinfachtes gerichtliches Insolvenzverfahren, das voraussetzt, dass die Verbindlichkeiten des Schuldners aus privatem Handeln und nicht aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit stammen.
Ein Insolvenzverfahren kann erst dann beantragt werden, wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist.
Kern des Insolvenzverfahrens ist die Verteilung des existenten Vermögens auf die Gläubiger, gefolgt von einer Wohlverhaltensphase. Während dieser Zeitspanne, die grundsätzlich 6 Jahre umfasst, ist der Schuldner an gewisse Auflagen gebunden bzw. hat Obliegenheiten zu erfüllen:
Absolviert der Schuldner die Wohlverhaltensphase ohne Beanstandungen, so wird ihm anschließend Restschuldbefreiung gewährt. Darunter ist zu verstehen, dass alle Schulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind und von diesem erfasst wurden, getilgt sind. Das gilt ausdrücklich nicht für solche Verbindlichkeiten, die während des Insolvenzverfahrens eingegangen wurden. Dabei handelt es sich stets um die Kosten für den Treuhänder und die Gerichtskosten, aber auch um neue Kredite.
Die Kreditaufnahme während des Insolvenzverfahrens ist nicht ausdrücklich untersagt. Das hängt vor allem damit zusammen, dass es im täglichen Leben wiederholt zu Kreditgewährungen kommt, die auszuschließen nicht realistisch wäre. Vor allem gilt dies für den Kauf auf Rechnung. Die formelle Kreditaufnahme durch eine Person, die sich in der Verbraucherinsolvenz befindet, ist jedoch aus mehreren Gründen ein besonderes Problem.
Gewerbliche Kreditgeber unterliegen bei der Kreditvergabe sowohl gesetzlichen Regeln wie auch solchen der wirtschaftlichen Vernunft.
Die Höhe eines Kredites bemisst sich nicht nur nach der absoluten Höhe des Kreditbetrages, sondern auch nach der Höhe der möglichen Rückzahlungsrate. Diese wiederum entspricht dem pfändbaren Betrag des monatlichen Einkommens. Wer sich in der Verbraucherinsolvenz befindet, muss seinen pfändbaren Betrag jedoch unaufgefordert an den Treuhänder überweisen. Er hat hierbei keinen Spielraum und kann auch keinen Betrag wirksam abtreten. Damit entfällt die gebräuchlichste Besicherungsform aller Verbraucherkredite.
Die Höhe der Kreditkosten, also der Zinsen, wird im Wesentlichen von der Bonität des Kreditnehmers, dem Ausfallrisiko, bestimmt. Jemand, der soeben erklärt hat, seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen zu können, hat im eigentlichen Sinne keine Bonität mehr. Kredite müssen also sehr teuer sein.
Die Restschuldbefreiung, der eigentliche Sinn des langjährigen Insolvenzverfahrens, kann durch eine erneute Kreditaufnahme infrage gestellt oder versagt werden. Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen neuer Schulden ist dann möglich, wenn diese als unangemessene Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendung gemäß Insolvenzordnung anzusehen sind. Die Frist hierfür beginnt drei Jahre vor der Stellung des Insolvenzantrags. Die gesetzliche Regelung geht auf die Kreditaufnahme während der Wohlverhaltensphase nicht gesondert ein.
Die Versagung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers und nur dann, wenn die Gläubigerrechte geschmälert worden sind.
In der Praxis darf man davon ausgehen, dass auch jemand, der sich in der Verbraucherinsolvenz befindet, mit dem nicht pfändbaren Teil seines Einkommens machen kann, was er will. Ist eine Arbeitsstelle nicht mit dem ÖPNV zu erreichen, muss man über ein Fahrzeug verfügen, will man seiner Pflicht zur Arbeit nachkommen. Die Notwendigkeit eines Kredites dafür wird niemand in Abrede stellen.
Grundsätzlich alle, die Kredite ohne Schufa anbieten. Dabei sollte man sich von den Experten der Löwe-Finanz beraten lassen, denn in diesem Bereich sind vor allem im Internet einige Leute unterwegs, die mit Geschäftsadressen außerhalb der Europäischen Union agieren und die man nicht kennenlernen sollte.
Kredite aus der Schweiz sind zwar Kredite von außerhalb der Europäischen Union, aber durchaus empfehlenswert. In der Schweiz gibt es keine der Schufa vergleichbare Institution und Anfragen an die deutsche Schufa werden auch nicht gestellt. Die Anforderungen an Kreditnehmer sind vor allem Stabilität bei der Arbeitsadresse wie bei der Wohnadresse. Kredite über 7.500 Euro werden kaum ausgereicht.
Ansonsten stellt sich die Frage nach den Sicherheiten in besonderem Maße. Eine Bürgschaft ist hier oft vonnöten oder aber eine sehr gute dingliche Sicherheit.
Als Fachleute kennen wir auch für solche Situationen angemessene Lösungen und helfen bspw. auch bei einer Baufinanzierung trotz Schulden oder einer Baufinanzierung trotz Kredit.