Das deutsche Recht regelt Schuldverhältnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch – BGB – und spricht dort ausschließlich von Darlehen. Ein Vertrag über ein solches Darlehen kommt durch das Vertragsangebot und dessen ausdrückliche Annahme zustande. Die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses unterliegt weitgehend der Vertragsfreiheit, die durch Bestimmungen einiger Spezialgesetze wie der Preisangabenverordnung, dem Geldwäschegesetz und den Forderungen des Kreditwesengesetzes eingeschränkt wird. Wer einen Kredit übertragen möchte, für den besteht leider kein gesetzliches Recht auf einen Schuldnerwechsel. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, die Teil des Kreditvertrages sind, beinhalten aber einen Artikel, der die Abtretung von Krediten an Dritte durch den Gläubiger ermöglicht.
Stimmt der Kreditgeber einem Forderungsübergang nicht zu, so ist bei Verbraucherdarlehen die Kündigung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist problemlos möglich. Der Bank steht gesetzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Diese darf bei Krediten mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten 0,5 % der Restforderung und bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit 1,0 % der Restforderung nicht überschreiten.
Immobiliendarlehen werden überwiegend mit Grundpfandrechten besichert. Eine wirksame Änderung ist nur durch einen notariellen Vertrag möglich. Die Übernahme einer bestehenden Finanzierung ist bei einem Eigentümerwechsel nichts Ungewöhnliches. Die finanzierende Bank bewertet bei einem Eigentümerwechsel erst die Sicherheit und dann den Kreditnehmer. Steht der Forderung aus dem Darlehen ein angemessener Immobilienwert gegenüber, werden auch neue Geschäftspartner zum Eintritt in das bestehende Vertragsverhältnis akzeptiert, die normalerweise einen Risikoaufschlag zahlen müssten.
Die Übernahme einer bestehenden Grundschuld und des damit besicherten Darlehens bedarf der Zustimmung der Bank und des Verkäufers. Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird. Die Übertragung der Grundschuld an den neuen Eigentümer muss also mit einer Erklärung der Bank einhergehen, dass das Grundstück nicht mehr für die Altschulden des Verkäufers haftet. Diese beizubringen und auf ihre juristische Unanfechtbarkeit zu prüfen ist Sache des Notars.
Kommt es zu einem Erbfall mit Immobilien, die mit Grundschulden oder Hypotheken belastet sind, ist die Hilfestellung durch einen Erbrechtsspezialisten unverzichtbar. Es gilt, die aktuellen Forderungssalden festzustellen und auszurechnen, inwieweit Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer und andere Verbindlichkeiten eine Annahme der Erbschaft sinnvoll machen. Entsteht eine Erbengemeinschaft, muss man bedenken, dass diese gemeinsam für die Forderungen haftet und nur gemeinsam handeln kann.
Besteht im Erbfall eine Grundschuld zugunsten einer Bank, wird diese stillhalten, solange die Forderung bedient wird, ansonsten aber zügig die Pfandverwertung betreiben.
Löwe-Finanz in Wuppertal berät Sie gerne zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schuldnerwechsel bei einem Verbraucherkredit. Auch wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung stellen wir uns. Wir müssen Sie jedoch beim Thema Erbrecht an spezialisierte Juristen verweisen, da wir hier vom Rechtsberatungsgesetz gezogene Grenzen überschreiten würden.