Private Finanzplanung Wuppertal
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Kredit übertragen – Finanzierung übernehmen – Schuldnerwechsel

Das deutsche Recht regelt Schuldverhältnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch – BGB – und spricht dort ausschließlich von Darlehen. Ein Vertrag über ein solches Darlehen kommt durch das Vertragsangebot und dessen ausdrückliche Annahme zustande. Die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses unterliegt weitgehend der Vertragsfreiheit, die durch Bestimmungen einiger Spezialgesetze wie der Preisangabenverordnung, dem Geldwäschegesetz und den Forderungen des Kreditwesengesetzes eingeschränkt wird. Wer einen Kredit übertragen möchte, für den besteht leider kein gesetzliches Recht auf einen Schuldnerwechsel. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, die Teil des Kreditvertrages sind, beinhalten aber einen Artikel, der die Abtretung von Krediten an Dritte durch den Gläubiger ermöglicht.

Welche Gründe können eine Kreditübertragung mit einem Schuldnerwechsel bei Verbraucherkrediten notwendig machen?

  1. Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse
    Ein Kreditnehmer ist dem Kreditgeber gegenüber verpflichtet, diesen über eine erhebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu unterrichten. Um eine Kreditkündigung zu vermeiden, kann es angebracht sein, wenn möglich, den Kredit an einen anderen Schuldner zu übertragen. Dabei bleiben die Vertragsbedingungen wie Darlehensbetrag und Kredithöhe unverändert. Die Vertragsparteien können sich jedoch über eine Veränderung der Laufzeit verständigen. Der Kreditgeber muss dem Schuldnerwechsel ebenso wie weiteren Vertragsänderungen zustimmen. Dies wird er auch unter pragmatischen Gesichtspunkten immer dann tun, wenn die Bonität des neuen Schuldners ausreichend oder zumindest besser als die des gegenwärtigen ist.
  2. Trennung
    Bei einer Scheidung oder dem Ende einer Partnerschaft besteht oft der Wunsch, auch gemeinsam eingegangene Schuldverhältnisse zu beenden. Hier sind immer dann Probleme zu erwarten, wenn die Kreditwürdigkeit beider Darlehensnehmer eine gemeinschaftliche Antragsstellung erfordert hat. In Ausnahmefällen besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass einer der Partner die Schulden übernimmt. Wenn das gemeinschaftlich finanzierte Auto nach der Trennung bei einem Teil verbleibt, ist es nur recht und billig, wenn dieser auch die finanziellen Verpflichtungen übernimmt. Der Kreditgeber wird aber den anderen Teil nur dann aus dem Kreditverhältnis entlassen, wenn er sich wirtschaftlich zweifelsfrei gesichert fühlt. Dies wird dann der Fall sein, wenn der Wert des finanzierten Wagens weit höher liegt als die Restschuld und die Bonität dessen, der den Vertrag alleine übernimmt, wenigstens ausreichend ist.
  3. Änderung des Eigentums an einem für einen Kredit verpfändeten Gegenstand
    Im häufigsten Fall handelt es sich um Kfz, die verkauft werden und deren Finanzierung übernommen werden soll. Auch hier gilt, übersteigt der Wert des Kfz deutlich die Restschuld und wird die Bonität des Käufers als ausreichend angesehen, wird sich die Bank darauf einlassen. Jedoch sollten Verkäufer und potenzieller Käufer zunächst das Gespräch mit dem Kreditgeber suchen, bevor sie Absprachen treffen: Die das Eigentum verbriefende Zulassungsbescheinigung Teil 2 liegt bei finanzierten Autos bei der Bank und diese hat faktisch das letzte Wort.
  4. Einen Verbraucherkredit erben
    Wer erbt, erbt auch die Schulden. Übersteigen die Schulden die Vermögenswerte, so kann ein Erbe auch ausgeschlagen werden. Ist die Lage unübersichtlich, so empfiehlt sich die Nachlassverwaltung, die den Zugriff auf das Privatvermögen des Erben verhindert.

Kündigung als Ausweg

Stimmt der Kreditgeber einem Forderungsübergang nicht zu, so ist bei Verbraucherdarlehen die Kündigung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist problemlos möglich. Der Bank steht gesetzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Diese darf bei Krediten mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten 0,5 % der Restforderung und bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit 1,0 % der Restforderung nicht überschreiten.

Schuldnerwechsel bei Immobilien

Immobiliendarlehen werden überwiegend mit Grundpfandrechten besichert. Eine wirksame Änderung ist nur durch einen notariellen Vertrag möglich. Die Übernahme einer bestehenden Finanzierung ist bei einem Eigentümerwechsel nichts Ungewöhnliches. Die finanzierende Bank bewertet bei einem Eigentümerwechsel erst die Sicherheit und dann den Kreditnehmer. Steht der Forderung aus dem Darlehen ein angemessener Immobilienwert gegenüber, werden auch neue Geschäftspartner zum Eintritt in das bestehende Vertragsverhältnis akzeptiert, die normalerweise einen Risikoaufschlag zahlen müssten.

Eigentümerwechsel aufgrund eines Verkaufs

Die Übernahme einer bestehenden Grundschuld und des damit besicherten Darlehens bedarf der Zustimmung der Bank und des Verkäufers. Der Verkäufer muss dafür sorgen, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird. Die Übertragung der Grundschuld an den neuen Eigentümer muss also mit einer Erklärung der Bank einhergehen, dass das Grundstück nicht mehr für die Altschulden des Verkäufers haftet. Diese beizubringen und auf ihre juristische Unanfechtbarkeit zu prüfen ist Sache des Notars.

Eigentümerwechsel einer Immobilie durch Erbfall bei eingetragener Grundschuld und durch Schenkung

Kommt es zu einem Erbfall mit Immobilien, die mit Grundschulden oder Hypotheken belastet sind, ist die Hilfestellung durch einen Erbrechtsspezialisten unverzichtbar. Es gilt, die aktuellen Forderungssalden festzustellen und auszurechnen, inwieweit Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer und andere Verbindlichkeiten eine Annahme der Erbschaft sinnvoll machen. Entsteht eine Erbengemeinschaft, muss man bedenken, dass diese gemeinsam für die Forderungen haftet und nur gemeinsam handeln kann.

Besteht im Erbfall eine Grundschuld zugunsten einer Bank, wird diese stillhalten, solange die Forderung bedient wird, ansonsten aber zügig die Pfandverwertung betreiben.

Bei einer Schenkung ist die Mitwirkung der Bank notwendig.

Löwe-Finanz in Wuppertal berät Sie gerne zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schuldnerwechsel bei einem Verbraucherkredit. Auch wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung stellen wir uns. Wir müssen Sie jedoch beim Thema Erbrecht an spezialisierte Juristen verweisen, da wir hier vom Rechtsberatungsgesetz gezogene Grenzen überschreiten würden.

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