Die Deutschen betrachten und verteidigen das persönliche Finanzgebaren als Teil der Intimsphäre. Sie geben darüber nur ungern Auskunft und vermeiden öffentliche Diskussionen über ihre finanziellen Möglichkeiten. Im kleinen Kreis lässt es sich allerdings nicht umgehen, wenn man seine wirtschaftliche Situation verändern möchte. Der Gesetzgeber verlangt sowohl vom Anleger wie vom Kreditsuchenden, sich dem Anlageberater wie dem Kreditberater zu offenbaren und Auskünfte zu den Kosten für die laufende Lebenshaltung zu geben.
Für die ganz persönlichen Überlegungen ist ein regelmäßiger Kassensturz hilfreich. Nur wenige halten die Führung eines Haushaltsbuches durch. Aber die gelegentliche Auflistung und Zuordnung aller Einnahmen und Ausgaben fördert oft Überraschendes zutage. Manchmal schleichen sich teure Angewohnheiten ein und natürlich ändern sich auch Preise. Sich mit seinem Finanzgebaren auseinanderzusetzen birgt zwangsläufig die Gefahr, sich über sich selbst zu ärgern oder in Diskussionen mit seinem Ehepartner zu geraten. Für alle, die mit überschaubaren Mitteln auskommen müssen, ist der regelmäßige der laufenden Lebenshaltungskosten trotzdem ein wichtiges Instrument der privaten Finanzplanung, und die ist immer auch Lebensplanung.
Früher war es nicht besser, aber einfacher: Die Bank ermittelte den pfändbaren Betrag und der begrenzte die Höhe einer möglichen Kreditrate. Mittlerweile ist das unpfändbare Einkommen so hoch, dass eine Kreditgewährung in vielen Fällen ausgeschlossen wäre. Die pfändbaren Bezüge eines Alleinstehenden mit Kind beginnen bei 1.640 Euro (das Kindergeld bleibt unangetastet). Würden die Kreditgeber diesen traditionellen Maßstab anlegen, wäre ein Drittel der Bevölkerung von jeder Kreditgewährung ausgeschlossen. Als Bemessungsgrundlage dient heute oft der Betrag, der vom Nettoeinkommen nach Abzug der laufenden Kosten übrig bleibt.
Die Bank kann wählen zwischen einem pauschalierten Ansatz, dem Zahlenwerk ausweislich der Selbstauskunft des Kreditsuchenden oder einer Kombination beider Methoden.
Kosten für die laufende Lebenshaltung als Pauschale:
Jede Bank legt diese für sich unabhängig fest. Bei überregional tätigen Instituten können die Pauschalen – je nach teurer oder billiger Gegend – stark differieren. Ein sehr gängiges Modell setzt für die erste Person im Haushalt zwischen 600 und 800 Euro und für jede weitere 200 Euro + an.
Aufstellung der Kosten für die laufende Lebenshaltung in einer Selbstauskunft:
Erfahrene Kreditsachbearbeiter erkennen schnell, wie realistisch die Zahlen sind, die ihnen vorliegen. Dabei ist es oft kein böser Wille, der geschönte Rechnungen präsentieren lässt, sondern schlicht Gedankenlosigkeit. Folgende Kosten sollten bei einer Selbstauskunft glaubwürdig dargestellt werden:
Typischerweise vergessen werden die Aufwendungen, die nicht jeden Monat anfallen, also die quartalsweise abgerechneten Bankgebühren und Dispozinsen, die Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung, Versicherungen und Vereinsbeiträge.
Für den Kreditsachbearbeiter ergibt eine Selbstauskunft ein recht genaues Bild. Allerdings begnügen sich die meisten Banken bei Verbraucherkrediten bis etwa 5.000 Euro mit der Gehaltsabrechnung, da dem Sachbearbeiter nur Minuten für eine Kreditprüfung in diesem Bereich zugebilligt werden. Die Selbstauskunft kann aber mitentscheidend sein, wenn die Schufa-Auskunft Flecken ausweist oder die Kreditrate im Verhältnis zum Gehalt hoch erscheint, bei größeren Kreditsummen und stets bei Baufinanzierungen.
Das Wesen der Anlageberatung ist im Kreditwesengesetz recht umständlich definiert und erklärungsbedürftig. Das besondere Merkmal jeder Anlageberatung ist, dass die „Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt und als für ihn als geeignet dargestellt wird“. Anlageberatung verlangt also aus ihrer Definition heraus eine Analyse der Lebensumstände des Anlegers.
Es genügt nicht, den aktuellen Vermögensstatus eines Anlegers zu kennen, um ihn fachgerecht zu beraten. Auch wenn die Menschen sehr verschieden sind, so gibt es doch wiederkehrende Anlegertypen. Für den Anlageberater ist es unumgänglich herausfinden, welche emotionale Einstellung zu Geld und Besitz er berücksichtigen muss. Das Wissen um die laufende Lebensführung hilft dabei. Sparsamkeit und Großzügigkeit, Verschwendungssucht und Geiz sind relative Begriffe. Jeder, auch jeder Anleger hält sich selbst für ganz normal. Die tatsächliche Lebensführung gibt aber zuverlässig Auskunft über die Einstellung zu materiellen Dingen. Die muss in Anlageempfehlungen einfließen, will der Anlageberater emotionale Zufriedenheit beim Anleger erreichen.
Eine Baufinanzierung ist für die meisten Menschen das zentrale finanzielle Ereignis ihres Lebens. Den Rahmen herauszufinden, in dem sich das Vorhaben als wirtschaftlich vernünftig vertreten lässt, verlangt eine sehr genaue Beschäftigung mit den Lebensumständen der Bauwilligen. Für einen erheblichen Teil der künftigen Bauherren bedeutet die Zielsetzung Immobilienerwerb den Verzicht auf gegenwärtigen Konsum. In der ersten Euphorie über den eigenen Mut wird die eigene Bereitschaft, auf etwas zu verzichten, oft überschätzt. Liebgewordene Gewohnheiten wie z. B. das sonntägliche Familienessen im Restaurant kann niemand ganz leicht aufgeben. Die Kenntnis des Konsumverhaltens erlaubt eine realistische Finanzplanung.
Wenn wir von der Löwe-Finanz uns für Ihre persönliche finanzielle Situation interessieren, geschieht dies, weil wir dazu gesetzlich verpflichtet sind und weil wir nur so unserer Aufgabe als Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler nachkommen können. Natürlich kommen wir Ihnen dabei manchmal näher, als es Ihnen (und oft auch uns) lieb ist. Aber nur so können wir gemeinsam mit Ihnen das Beste für Sie erreichen. Wir von der Löwe-Finanz in Wuppertal freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.