Als Nachfinanzierung wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine Kreditaufnahme bezeichnet, die ergänzend zu einer bestehenden Vereinbarung erfolgt oder erfolgen muss. Die Ursachen dafür können sehr unterschiedlich sein. Eine Aufstellung einer Baufinanzierung gehört ohne Zweifel zu den komplizierten Vorhaben des Wirtschaftslebens. Handelt es sich dabei um einen Neubau, vom Architekten geplant und in der Ausführung überwacht, wird es fast immer ein wenig unübersichtlich. Der Bau eines Hauses ist immer noch ein Abenteuer, dessen Risiken von vielen unterschätzt werden. Die Kalkulation eines Bauvorhabens, auch die eines Einfamilienhauses, beruht stets auf dem idealen Ablauf. Die Zahlenwerke, deren sich Architekten bedienen, beruhen zwar auf Generationen von vorangegangenen Bauvorhaben, aber manche Ereignisse lassen sich weder vorhersehen noch einplanen.
Für das Wanken einer Baufinanzierung kann es unterschiedlichste Gründe geben. Gemeinsam ist ihnen, dass die Folge, die Nachfinanzierung mindestens als Unfall zu betrachten ist. Damit dieser nicht zum existentiellen Unglück für den Bauherren wird, sollte sich dieser sehr sorgfältig beraten lassen und sich um die Beseitigung der Ursachen sorgen. Es gibt keinerlei belastbare Statistiken oder Untersuchungen zum Thema Nachfinanzierung. So vielgestaltig wie Baufinanzierungen sind auch die damit auftretenden Probleme. Altgediente Mitarbeiter von Immobilienfinanzierern kennen allerdings wiederkehrende Ausgangssituationen.
Was bei Bauvorhaben der Öffentlichen Hand ein wiederkehrendes Ärgernis ist und mit Steuerzahlergeld unter den Tisch gekehrt wird, kann sich für private Bauherren zur Existenzgefährdung entwickeln. Sind den Bauplanern tatsächlich Fehler nachzuweisen, muss deren Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einspringen. Allerdings geraten private Bauherren oft in Beweisnot und müssen einer von ihnen getragenen Nachfinanzierung zustimmen.
In einigen Regionen Deutschlands sind Baustellendiebstähle so häufig, dass Baustellen immer bewacht werden müssen. Da gegenwärtig die Wiederbeschaffung von Material und Gerätschaften durchaus dauern kann, wird auch der Zeitplan des Baus hinfällig. Die Folge sind Verzugsschäden aller Art, die für die Finanzierung ein besonderes Problem darstellen, da sie erst gegen Abschluss des Bauvorhabens überschaubar werden. Vandalismus ist ein von der Politik ignoriertes Problem. Wer keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat, muss die entstandenen Schäden selbst tragen. Eine solche Versicherung deckt bei einer entsprechenden Vereinbarung übrigens auch den Diebstahl bereits verbauter Materialien ab und Unwetterschäden ab.
Auch für solche Schäden gibt es eine Versicherung: die Feuerrohbauversicherung. Diese ist zu empfehlen, da diese Art Schäden unversichert das gesamte Bauvorhaben scheitern lassen können.
Der Wassereinbruch in der Baugrube und der Setzungsriss nicht nur in Bergbaugebieten sind allgemein als Risiko bekannt. Es gibt aber noch zahlreiche andere Ereignisse, die manchmal das gesamte Projekt und damit eine Nachfinanzierung infrage stellen.
In der Baubranche kann nicht zwingend damit gerechnet werden, dass ein Insolvenzverwalter angefangene Aufträge abarbeiten lässt. Mit Verzögerungen und damit mit Verzugsschäden muss immer gerechnet werden.
Manche Bauherren, die in erheblichem Umfang Eigenleistungen beim Bau eingeplant hatten, müssen lernen, dass ihre handwerklichen Fähigkeiten nicht im vorgesehenen Maße genügen und/oder sie ihr physisches Potenzial bei weitem überschätzt haben. Eigenleistung gilt in der Baufinanzierung als Eigenkapitalersatz. Sie ist Teil des Bauplans, wie er bei der Bank zur Genehmigung der Finanzierung eingereicht worden ist. Fällt dieser Eigenkapitalanteil ganz oder teilweise weg, ändern sich die Grundlagen der Finanzierung, was im schlimmsten Fall zur Kündigung der Finanzierung durch die Bank führen kann. Meist genügt jedoch eine Nachfinanzierung.
Wenn der Bauherr, während das Bauvorhaben bereits läuft, neue Ideen einbringt, kann dies teuer werden.
Das Thema betrifft vor allem die Sanierung von Bestandsbauten. Das Baurecht gestattet sie unter bestimmten Voraussetzungen. Insbesondere der Brandschutz dient häufig als Rechtfertigungsgrund. Zugunsten der Behörden muss eingeräumt werden, dass die rechtlichen Hürden relativ hoch sind und eine ausführliche Begründung erfolgen muss. Ein möglicher Nachfinanzierungsbedarf und die wirtschaftliche Situation des Eigentümers werden dabei nicht berücksichtigt.
Die Genehmigung einer Baufinanzierung setzt die Feststellung des Beleihungswertes und seines Verhältnisses zur Eigenkapitalausstattung des Projekts (des Beleihungsauslaufes) voraus. Soll eine Nachfinanzierung erfolgen, ergeben sich zwei Möglichkeiten:
Im seltenen zweiten Fall gibt es kaum Probleme: Ist eine Grundschuld, kleiner als der Beleihungswert eingetragen, besteht in diesem Rahmen Spielraum für eine weitere. Wenn hingegen die bestehende Finanzierung bereits die Möglichkeiten ausgereizt hat, wird die Nachfinanzierung als Privatdarlehen betrachtet und es gelten dessen Regeln. Das Hauptkriterium für die Kreditgewährung ist dabei die monatliche Belastung des Darlehensnehmers. Grundsätzlich sollte aber immer überlegt werden, ob die Nachfinanzierung nicht durch den einstweiligen Verzicht auf eine andere Bauleistung ersetzt werden kann. Außenanlagen oder eine frei stehende Garage können warten und in ein, zwei Jahren handelt es sich nicht mehr um eine Nachfinanzierung, sondern um die Kreditaufnahme eines Hauseigentümers.
Wer seine Baufinanzierung mit Löwe-Finanz geplant hat und abwickelt, wird selbstverständlich auch in dieser schwierigen Phase von uns begleitet: Wir organisieren auch die Nachfinanzierung und übernehmen aber auch die Beratung zu einer „fremden“ Baufinanzierung, die eine Ergänzung benötigt: dies auch in schwierigen Fällen! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.