Das Wort Prolongation ist ein altgedienter Begriff der Banksprache und bedeutet Verlängerung. Im Zusammenhang mit Krediten werden demnach mit einer Prolongation Darlehen verstanden, die grundsätzlich fortgeführt werden sollen. Das Wort wird auch im Zusammenhang mit Kapitalanlagen verwendet. Eine juristische Definition existiert nicht.
Ein wohl Jedem bekanntes unbefristetes Kreditverhältnis ist der Dispositionskredit. Dieser wird von der Bank jedoch durchaus überwacht und von dieser stillschweigend regelmäßig prolongiert, sofern dem nichts entgegensteht wie etwa ein schwerwiegender neuer negativer Schufa-Eintrag. Einen Überziehungsspielraum, der nicht aufgrund regelmäßiger Gehaltseingänge, sondern aufgrund anderer Sicherheiten gewährt wird, nennt man Kontokorrentkredit. Er ist bei Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freien Berufen die Regel und jede Verlängerung des Kreditverhältnisses bedeutet eine neue Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Bank. Die Verlängerung des Kreditverhältnisses wird dementsprechend dem Kreditnehmer mitgeteilt.
Viele Banken ermöglichen bei Ratenkrediten mit einer oder zwei Raten auszusetzen und diese nach Abschluss der vertraglichen Laufzeit zu entrichten. Hier spricht man nicht von einer Prolongation, sondern von einer Stundung. Da diese bereits Teil des ursprünglichen Kreditvertrages ist, handelt es sich nicht um dessen Verlängerung, sondern um die Ausschöpfung des vertraglichen Rahmens.
Endfällige Darlehen sind Kredite, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit in einer Summe zurückzuzahlen sind. Sie werden überwiegend aus zwei Gründen in Anspruch genommen: der Vorfinanzierung und im Rahmen einer Baufinanzierung als Überbrückung. Wer einen Geldbetrag erwartet, kann diesen in vielen Fällen an einen Kreditgeber abtreten und im Gegenzug sofort über die Summe, vermindert um die Zinsen, verfügen. Die typische Vorfinanzierung ist ihrem Wesen nach nicht prolongierbar.
Im Rahmen einer Baufinanzierung dienen endfällige Darlehen oft der Finanzierung der ersten Kosten und werden dann von einem Tilgungsdarlehen abgelöst. Kommt es bei einem Bauvorhaben zu einer relevanten Verzögerung, etwa zu einer Baueinstellung durch ein Gerichtsurteil oder aus technischen Gründen, muss meistens die gesamte Baufinanzierung neu aufgestellt werden. Dies gilt auch, wenn eine Grundschuld für den Kreditgeber bereits eingetragen ist. Dies ist immer mit erheblichen Kosten verbunden.
Banken gewähren endfällige Darlehen an Privatleute außer zur Vorfinanzierung und im Rahmen einer Baufinanzierung nur sehr ungern. Im gewerblichen Bereich hingegen ist der sogenannte Roll-over-Kredit ständige Praxis. Dabei handelt es sich um einen Kontokorrentkredit, der in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu den dann geltenden Marktkonditionen prolongiert wird. Der Unterschied zum Dispositionskredit der Privatperson besteht darin, dass der Firma der Zinssatz über die Prolongationsperiode garantiert wird, während die Bank die Dispo-Konditionen jederzeit verändern kann.
Die typische Baufinanzierung beruht auf einem Tilgungsdarlehen, das mit Zinsbindung über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum ausgestattet ist. Da nach dem ersten Vertragszeitraum meistens der Kredit noch nicht getilgt ist, ist eine weitere Kreditaufnahme über die Restschuld notwendig. Diese Anschlussfinanzierung kann als Fortführung des bestehenden Kreditvertrages, als Prolongation oder durch die Ablösung der Restschuld durch einen neuen Kreditvertrag als Umschuldung abgewickelt werden.
Grundsätzlich ist die kreditgebende Bank nicht verpflichtet, ein Darlehen zu prolongieren. War aber die bisherige Kreditabwicklung unauffällig, so darf man davon ausgehen, spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit ein Angebot der Bank auf eine Prolongation zu erhalten. Für eine Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Angebots bleibt dann meistens eine Frist von 14 Tagen. Wer das Angebot der Bank annimmt, erspart sich einen weiteren Notarbesuch und die Mühe, einen neuen Kreditgeber zu finden. Allerdings muss er mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen, höhere als die marktüblichen Zinsen zu zahlen. Eine Prolongation enthält neue Vereinbarungen zu Zinssatz und Zinsbindungsfrist, aber ansonsten besteht der alte Vertrag fort. Ein Angebot für eine Prolongation kann der Darlehensnehmer frühestens 12 Monate vor dem Ablauf der Zinsbindung einholen.
Es empfiehlt sich immer, alle Alternativen zu prüfen. Bereits drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung ist es möglich, eine Anschlussfinanzierung mit Festzins abzuschließen. Für diese Darlehensgewährung im Voraus, „Forwarddarlehen“ genannt, ist ein geringer Zinsaufschlag zu zahlen.
Eine Umschuldung ermöglicht nicht nur, das aktuell günstigste Kreditangebot zu finden, sie erlaubt auch eine neue Vertragsgestaltung. Dies betrifft nicht nur die Höhe von Zins und Tilgung. Die vorangegangene Tilgung und der Wertzuwachs der Immobilie eröffnen einen neuen Kreditspielraum für weitere Investitionen. Die geringere Kreditsumme kann aber auch zur Minderung der Ratenhöhe genutzt werden. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers kann ebenso eine Verkürzung des Abzahlungszeitraums durch höhere Raten mit einer entsprechend erhöhten Tilgung ermöglichen.
Wichtig ist vor allem, Sorge zu tragen, dass man nicht in Zeitnot gerät und dann das Prolongationsangebot der aktuellen Bank annehmen muss. Wenn die Zinsbindung eines bestehenden Darlehens innerhalb der nächsten drei Jahre ausläuft, wird es Zeit, sich über die Anschlussfinanzierung Gedanken zu machen. Das gilt vor allem dann, wenn man, wie viele, glaubt, dass die Niedrigzinspolitik in absehbarer Zeit endet.
Löwe-Finanz in Wuppertal als erfahrener Vermittler von Immobilienfinanzierungen überprüft bestehende Baufinanzierungen auf deren Optimierungsmöglichkeit und unterbreitet individuelle Vorschläge zur Anschlussfinanzierung. Ihr Aufwand beschränkt sich auf den Termin mit Löwe-Finanz und wahrscheinlich einen Notarbesuch. Das ist etwas mehr, als die Unterschrift unter das Prolongationsangebot Ihrer Bank kostet aber auf Dauer gesehen deutlich weniger.