Nur selten schafft es ein Familienname, ein Begriff der Umgangssprache zu werden: Riester ist hierfür ein gutes Beispiel. „Riestern“ wurde in Deutschland Allgemeingut als Kurzbezeichnung für staatlich gefördertes Sparen. Es geht zurück auf den früheren Minister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, der das bis heute gültige Modell um die Jahrtausendwende entwerfen ließ und zur Gesetzesreife brachte. Riestern ist ohne Zweifel ins Gerede gekommen: Teilweise zu Unrecht! Unverändert ist es eine effiziente Sparform für alle, die von der Förderung in vollem Umfang profitieren. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat alle Sparformen in der Effizienz beschädigt. Die Riester-Zulagen, die der Sparer beim Riestern erhält, sind aber unverändert attraktiv.
Nahezu alle Arbeitnehmer und ein erheblicher Teil der Selbstständigen können die Riester-Zulagen in Anspruch nehmen. In jedem Fall gelten die Vorschriften für
Nicht Riester-berechtigt sind nicht gesetzlich versicherte Selbstständige, insbesondere alle „Kammerberufe“.
Sparbeiträge zu einem Riester-Vertrag können bis zur Höhe von maximal 2.100 Euro im Jahr bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die steuerliche Förderung hängt also vom individuellen Steuersatz ab und bevorzugt Gutverdiener.
Die volle Förderung erhält, wer den Mindestsparbetrag leistet. Dieser beträgt 4 % vom Vorjahresbruttoeinkommen. Sparzulagen zählen nicht zu den Einzahlungen. Die geringste mögliche Einzahlung beträgt 5 Euro/Monat (60 Euro/Jahr). Diese 5 Euro/Monat können einem Alleinerziehenden mit zwei Kindern genügen, um sich die volle Förderung abzuholen: Grundbetrag 175 Euro/Jahr zuzüglich der Kinderzulagen 185 /300 Euro. Bei den allermeisten steigt das Einkommen regelmäßig. Es ist daher wichtig, die Einzahlungen auf Riester-Verträge daraufhin zu überwachen, ob die Einzahlungen noch die Zulagen in voller Höhe ermöglichen.
Bei einem Monatsbruttoeinkommen von 3.500 Euro beträgt das Jahresbrutto 42.000 Euro. Davon 4 % sind 1.680 Euro: Wer die volle Förderung erhalten will, muss monatlich wenigstens 140 Euro mit einem für die Riester-Förderung zugelassenen Produkt sparen.
Erträge aus Riester-Produkten sind erst mit der Entnahme zu versteuern. Die Hälfte bleibt steuerfrei, wenn das 62. Lebensjahr erreicht ist und der Vertrag wenigstens 12 Jahre bestanden hat.
Es ist nicht zu leugnen, Riester-Verträge haben ein Image-Problem. Gegenwärtig existieren etwa 16 Millionen solcher Kapitalanlagen in Deutschland und die Zahl sinkt. Nach Angaben der zuständigen Ministerien wird etwa ein Fünftel nicht mehr regelmäßig mit Einzahlungen bedient. Die Gründe dafür zu nennen, ist schwierig, weil es sich zum einen um eine große Zahl unterschiedlicher Produkte handelt und zum anderen, weil das Verbraucherverhalten nicht immer rational erklärbar ist. Die regelmäßig gegen Riester-Verträge vorgebrachten hohen Kosten sind je nach Produkt unterschiedlich. Allerdings hat die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank ein in Deutschland traditionelles Kapitalmarktprodukt, den simplen und kostengünstigen Kapitalsparplan vom Markt verschwinden lassen. Im Wesentlichen wurde dieser von Fondssparplänen ersetzt und diese sind zwangsläufig mit Kosten verbunden.
Bei Rentenversicherungen ist gesetzlich festgeschrieben, dass dem Versicherten beim Ablauf des Vertrages mindestens die Summe der Einzahlungen zuzüglich der staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen muss.
Kosten bei Finanzprodukten finden sich vor allem im „Kleingedruckten“. Wer die Dienste von Löwe-Finanz in Anspruch nimmt, darf darauf vertrauen, dass nur Produkte empfohlen werden, die seriösen Anforderungen genügen und deren Kosten sich nicht wesentlich von „normalen“ Finanzanlagen unterscheiden.
Riester-Zulagen können nicht nur als Bausparvertrag, sondern sogar als Darlehen für selbst genutzten Wohnraum abgeschlossen werden. Allerdings ist dies nur für Sparer von Interesse, die tatsächlich bereits konkrete Pläne hinsichtlich eines Immobilienerwerbs gemacht haben. Im Rahmen einer Beratung zu einer Baufinanzierung durch Löwe-Finanz kann auch eine Förderung des Vorhabens durch eine Riester-Zulage erwogen werden.
Als die grundsätzlich gute Idee Gesetz wurde, ahnte noch niemand die für Sparer verhängnisvolle Niedrigzinspolitik der EZB. Heute funktioniert Riestern immer noch in vielen Fällen. Das Produkt sollte aber sehr genau auf die Bedürfnisse des einzelnen Anlegers hin ausgesucht sein. Ziemlich sicher aber ist, wer Kindergeld bezieht und nicht riestert, verschenkt Geld! Löwe-Finanz freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme