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Übernahme Autofinanzierung - ist das möglich und überhaupt sinnvoll?

Der größte Teil der in Deutschland fahrenden Kfz wurde bei der Anschaffung finanziert. Das bedeutet, dass der Wagen oder das Motorrad an einen Kreditgeber verpfändet ist. Dies wiederum schränkt die Verfügungsmöglichkeiten der Besitzer stark ein. Wer ein finanziertes Fahrzeug kaufen oder verkaufen will, muss sich stets mit dem Finanzierungspartner auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang taucht dann oft die Fragestellung einer Übernahme der Autofinanzierung auf.

In eine bestehende Autofinanzierung eintreten

Wer ein Auto oder Motorrad von Privat kaufen will, dessen Erwerb vom Verkäufer finanziert worden ist, benötigt die Zustimmung des Kreditgebers. Diese erhält er in der Regel immer dann, wenn seine Kreditwürdigkeit gleich oder besser als die des Verkäufers ist. Der Vorgang ist dem eines normalen Kreditantrags vergleichbar.

Da die Bank bei der Umschreibung des Kredits kein neues Geschäft abschließt, sondern nur ein Schuldnerwechsel stattfinden soll, lässt sie sich die Kreditprüfung für gewöhnlich vergüten. Zwar sind Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen an Privat in Deutschland rechtswidrig, aber in diesem Fall handelt die Bank nicht in eigenem Interesse, sondern auf Antrag des Kreditnehmers. Wenn die Haftungsentlassung nicht im Preisverzeichnis einer Bank aufgeführt ist, sollte sie immer im Voraus erfragt werden.

Die Prüfung einer Haftungsentlassung erfolgt in Banken nach strengen Richtlinien. Sie wird häufig immer dann angefragt, wenn ein Ehepaar sich trennt und gemeinsam Kreditverträge unterzeichnet hat. Ist eine Autofinanzierung abgeschlossen, so soll meist der Ehepartner, der das Fahrzeug erhält, auch den dazugehörigen Vertrag allein übernehmen. Die Bank kann eine Kreditumschreibung ohne Begründung ablehnen. Wenn an die Stelle einer Mehrheit von Kreditnehmern ein Einzelner treten soll, wird sie dies auch häufig tun.

Die Autofinanzierung für ein anderes Fahrzeug übernehmen

Wer das finanzierte Auto gegen ein anderes austauschen, aber die Finanzierung behalten will, benötigt dazu die Zustimmung der Bank. Für die Bank ist in diesem Fall von vorrangiger Bedeutung, dass der Wert des neuen Kfz als Beleihungswert für das laufende Darlehen genügt. Bei der Anschaffung von Neufahrzeugen ist die Feststellung des Beleihungswertes kein Problem, aber bei Gebrauchtfahrzeugen bedarf es häufig eines Wertgutachtens, dessen Kosten den Vorgang unsinnig erscheinen lassen.

Auch bei der Anschaffung eines Neufahrzeugs können Gebühren verlangt werden. Hier sollten stets die Kosten für eine gewöhnliche Kreditkündigung mit folgender Neuaufnahme zum Vergleich herangezogen werden. Diese sind auf 1 % der Restsumme bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr, ansonsten auf 0,5 %, gesetzlich begrenzt. Die Aufnahme von Privatkrediten ist gebührenfrei.

Leasingverträge als Alternative zur Autofinanzierung

Leasingverträge laufen überwiegend zwischen 12 und 48 Monaten und sind so gut wie nicht kündbar. Wer trotzdem ein anderes Fahrzeug benötigt, muss versuchen, jemanden zu finden, der in seinen Vertrag einsteigt. Akzeptiert die Leasinggesellschaft die entsprechende Person, so ist der eigentliche Wechsel kein Problem. Allerdings setzen Leasinggesellschaften in diesem Fall meist strenge Maßstäbe bei der Bewertung der Bonität an.

Die Übernahme einer Autofinanzierung muss immer vom Kreditgeber genehmigt werden

In jedem Fall sitzt der Finanzierungspartner am längeren Hebel. Der erste Schritt sollte immer die Kontaktaufnahme mit diesem sein, um die genauen Bedingungen, am besten schriftlich, zu erfahren, die eine Übernahme der Autofnanzierung oder einen Fahrzeugwechsel ermöglichen.

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