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12/01/2020
Banken in Wuppertal
01/08/2021

Unabhängige Anlageberatung in Wuppertal

Gibt man die "unabhängige Anlageberatung" bei Google ein, erhält man 602.000 Ergebnisse. Natürlich gibt es in Deutschland nicht so viele unabhängige Anlageberater. Die Mehrzahl der Fundstellen befasst sich mit dem Thema mehr allgemein und selten fundiert. Grob vereinfacht kann man sagen, dass den Honorar-Berater, die sich vom Ratsuchenden direkt bezahlen lassen, die Unabhängigkeit von vornherein zugebilligt und diese allen anderen abgesprochen wird. Dies geht an der Realität vorbei. Rechtlich betrachtet gibt es den Begriff „unabhängige Anlageberatung“ nicht. Die Gewerbeordnung kennt nur den

  • Finanzanlagenvermittler (34f GewO) und den
  • Honorar-Finanzanlagenberater (34h GewO).

Finanzanlagenvermittler erhalten bei Geschäftsabschluss eine Provision vom Träger der Finanzanlage und müssen deren Höhe dem Kunden mitteilen. Der Honorar-Finanzanlagenberater vereinbart einen Stundensatz für seine Dienste und kassiert in jedem Fall, ob der Kunde zufrieden ist, mit der Beratung etwas anfangen kann oder nicht.

Die aktuelle Situation der Anlageberatung in Deutschland

  1. Die Banken: Die Zeiten, in denen man in die Filiale seiner Hausbank ging und dort dem „Bankbeamten“ vertraute, sind restlos entschwunden. Jeder, der einen Bankanlageberater aufsucht, weiß, dass dieser ihm nur die Angebote der eigenen Finanzgruppe verkaufen kann. Der in gewissen Medien liebend gern unterstellte Druck auf die Bankmitarbeiter, bestimmte Produkte bevorzugt zu verkaufen, existiert in Wirklichkeit kaum. Die Wahrung der Kundenzufriedenheit hat oberste Priorität, da die Konkurrenzsituation und die Informationsmöglichkeiten das klassische Privatkundengeschäft immer mehr infrage stellen.
    Die Anlageberatung in der Bank kann Interesse wahrend für den Kunden sein, ist aber niemals unabhängig.
  2. Freie Handelsvertreter mit Alleinvertretung und gebundene Versicherungsvertreter (Ausschließlichkeitsvertreter): Die meisten Versicherungsgesellschaften und auch einige Banken unterhalten ein dichtes Netz an Repräsentanten. Es gibt keinen Unterschied in den Beratungsmöglichkeiten im Vergleich mit dem festangestellten Bank- oder Versicherungsmitarbeiter.
  3. Strukturvertriebe: Diese Unternehmen sind überwiegend als Kapitalgesellschaft organisiert. Kennzeichen ist eine Hierarchie aus Vertriebsleitern, die alle am Provisionsergebnis, dass von der niedersten Stufe erwirtschaftet wird, teilhaben. Verkauft werden Produkte von einer oder zwei, selten mehr, Finanzgruppen. Die Angebote sind meist absolut gängig und nicht zu beanstanden. Aber leider gibt es den begründeten Verdacht, dass die Verkäufer, Berater kann man sie oft nicht nennen, besser im Verkauf geschult sind als im Finanzwesen. Dies führt immer wieder dazu, dass ungeeignete Produkte an die Frau, den Mann gebracht werden.
  4. Anlageberatung durch selbstständige Finanzanlagenvermittler mit besonderen Bindungen an einzelne Finanzgruppen (Mehrfachvertreter): Grundsätzlich steht diesem Berater-Typ der gesamte Markt zur Verfügung. Es bestehen jedoch vertragliche Absprachen, die eventuell die Bevorzugung eines Produkts beinhalten können. Dieser Beratertyp kann unabhängige Anlageberatung betreiben. Voraussetzung dafür ist das individuelle Berufsethos.
  5. Anlageberatung durch Honorar-Berater: Honorarberater dürfen keine Provisionen annehmen. Sie konkurrieren mit der Beratung durch Rechtsanwälte, Steuerberater und Anwaltsnotaren (nur in einigen Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen regional unterschiedlich).
    In letzter Zeit finden sich Honorar-Anlageberatungen auch im Gebührenkatalog einzelner Banken. Letztlich ist es ein Bankangestellter, der berät.
  6. Unabhängige Anlageberatung durch Finanzanlagenvermittler, die das Gewerbe analog zum Maklergewerbe betreiben: Die Gewerbeordnung entscheidet bei der Anlageberatung nur zwischen dem Berater, der Provision nimmt und dem, der sich direkt vom Kunden bezahlen lässt. Der Makler ist nur dem Kunden verpflichtet, erhält beim Vertragsabschluss seine Provision, ist aber nicht an eine Gesellschaft gebunden. Eine ähnliche Regelung unterließ der Gesetzgeber im Bereich der Finanzanlagen.

Löwe-Finanz ist zugelassener Versicherungsmakler und betreibt die Anlageberatung und die Baufinanzierung als Finanzanlagenvermittler und Immobiliar-Darlehensvermittler nach Maklerregeln. Es bestehen keine besonderen Vertragsbeziehungen zu einzelnen Finanzgruppen.

Unabhängige Anlageberatung: Was ist das überhaupt?

Glaubt man den vielen Stimmen im Internet, ist es die böse Provision ganz alleine, die eine „unabhängige“ Beratung unmöglich macht. Natürlich ist jemand, der nur seine Provision im Sinn hat, kein Berater, mag er noch so gut ausgebildet sein: Er ist bestenfalls ein Verkäufer. Verkaufen funktioniert aber bei Finanzanlagen nicht so einfach, wie es sich die Internet-Kritiker vorstellen. Es gibt sehr genaue Vorgaben des Gesetzgebers, wie eine Beratung abzulaufen hat und wie sie zu dokumentieren ist.

Die eigentliche Grundlage jeder Beratung hat gar nichts mit Provisionen zu tun: Am Anfang steht die Selbstauskunft dessen, der Beratung sucht. Die Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin verlangen folgende Auskünfte festzuhalten:

  • Die Anlageziele (Vermögensaufbau, Immobilienerwerb, hochpreisige Konsumfinanzierung wie Auto, Jacht oder Weltreise, Zukunftssicherung für Kinder u. v. m.)
  • Eventuelle Fristbindung der Finanzanlagen,
  • Die individuelle Risikobereitschaft des Anlegers,
  • Die gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse (Höhe des Wertpapiervermögens, Geldvermögens, Immobilienvermögens),
  • Die gegenwärtigen Einkünfte (Lohn, Gehalt, Rente, Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen,
  • Die gegenwärtigen regelmäßigen Belastungen (Miete, Darlehen, Unterhalt),
  • Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzdienstleistungen und -instrumenten
  • Die letzten Finanzinvestitionen,
  • Höhe der Finanzanlagen,
  • Erfahrungen mit Investitionen in Fremdwährung und im Ausland.

Diese Anforderungen gelten identisch sowohl für den Finanzanlagenvermittler wie den Honorar-Berater. Die Objektivität der Beratung bedarf der ehrlichen Mitwirkung des Kunden. Das Ziel einer Anlageberatung ist auch (!) die rational günstigste Finanzanlage. Genauso wichtig aber ist die emotionale Akzeptanz eines Vorschlags durch den Kunden. Damit er wiederkommt, muss er mit seinen (!) Anlageentscheidungen gut schlafen können.

Wir von der Löwe-Finanz bewahren uns unsere Unabhängigkeit durch den Verzicht auf Rahmenverträge mit Finanzgruppen, ständige Teilnahme am Finanzmarktgeschehen durch zeitgemäße Informationsmittel und die durch Erfahrung gewonnene Distanz dazu. Beraten wir Sie gut, erhalten wir durch Ihre Entscheidung unsere Provision. Probieren Sie uns aus.

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