Jeder, der sein finanzielles Leben zukunftsorientiert ordnen will, hat sich wahrscheinlich schon mal die Frage gestellt, wann brauche ich einen Finanzberater und warum sollte ich dessen Dienste in Anspruch nehmen? Spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben sollten finanzielle Ziele zur Alterssicherung, zum Immobilienerwerb und zur Bildung von Rücklagen formuliert werden. Dazu gehören auch notwendige Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir von der Löwe-Finanz ihre wirtschaftliche Zukunft. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung zu einem Beratungsgespräch ohne Vorkosten.
Die Berufsbezeichnung „Finanzberater“ ist nicht gesetzlich geschützt. Die geschützten Berufsbezeichnungen, die darunter zusammengefasst werden, lauten
Die fünf Berufsbilder sind zulassungspflichtig. Zulassungskriterien sind neben geordneten Verhältnissen der Nachweis der Sachkunde, persönliche Zuverlässigkeit und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung. Eine Verurteilung wegen einer einschlägigen Straftat innerhalb der letzten fünf Jahre oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens schließen eine Zulassung aus. Der Sachkundenachweis kann durch das Bestehen einschlägiger Prüfungen bei den Industrie- und Handelskammern erbracht werden. Anerkannt werden jedoch auch die entsprechenden Berufsbilder wie Bankkaufmann, Versicherungskaufmann usw. und Abschlüsse wie Diplom-Kaufmann, Diplom-Volkswirt, Finanzwirt, Bankfachwirt, Immobilienfachwirt u.ä.
Rentenberater beraten zu allen Angelegenheiten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Sie stehen unter direkter Aufsicht der Justizverwaltung und werden durch diese zugelassen. Es gelten vergleichbare Zulassungsvorschriften. Rechtsanwälte und Steuerberater können im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes und ihrer Standesordnungen ebenfalls als Finanzberater tätig sein.
Die Vergütung der Rentenberater richtet sich nach der von Rechtsanwälten. Die Rechtsordnung kennt zwei Möglichkeiten der Berufsausübung eines Finanzanlagenvermittlers.
Immobiliardarlehensvermittler erhalten eine Provision durch die Kreditgewährende Bank. Somit ist die Aufstellung einer Baufinanzierung für den Bauherren kostenlos. Versicherungsmakler erhalten eine Abschlussprovision.
Beide Berufsbilder sind Gewerbe. Der tatsächliche Verdienst entscheidet sich aus einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Betriebsausgaben. Honorar-Finanzanlagenberater stellen gegenwärtig zwischen 150 und 250 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde in Rechnung. Finanzanlagenvermittler erhalten eine Provision, die dem Kunden offenzulegen ist. In weiten Teilen der Presse gilt die Ansicht, dass nur der Honorar-Finanzanlagenberater korrekt beraten könne, als Dogma. Die, die beraten werden wollen, haben freilich längst anders entschieden:
Auf einen Honorarfinanzberater kommen rund 200 Finanzanlagenvermittler.
Alle, die als Gesamtheit einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden erlauben. Dazu zählen, Bank- und Depotauszüge, Kreditverträge, Versicherungsverträge, Versorger- und IT-Verträge und Ratenzahlungsverpflichtungen.
Die Zeiten, in denen der Kunde seinen „Bankbeamten“ kannte – und der ihn – sind lange vorbei. Nicht wenige trauern diesem vermeintlichen Vertrauensverhältnis hinterher: Aber gibt es dafür wirklich einen Grund? Der Mitarbeiter einer Bank ist in erster Linie seinem Arbeitgeber verpflichtet. Daran ändern auch gutgemeinte Appelle der redlichsten Geschäftsführung, stets das Kundeninteresse zu wahren, nichts. Der Mitarbeiter einer Bank kann nur die Produkte anbieten, die ihm von seinen Kollegen zur Verfügung gestellt werden. Der Bankangestellte kann letztendlich nur die Produkte erklären und – das ist seine Hauptaufgabe – feststellen, ob ein Kredit ein für beide Seiten überschaubares Risiko darstellt oder ob eine Finanzanlage vom Typ her für den Kunden geeignet ist. Zur Wahl steht immer nur das hausinterne Portfolio, im Anlagebereich ergänzt durch den Zugang zu bestimmten Börsenplätzen und Kapitalanlagegesellschaften.
Für den Kunden waren Vergleichsmöglichkeiten bis zur Jahrtausendwende kaum gegeben. Es gab einige wenige auf Anlegerinteressen ausgerichtete gedruckte Magazine, die sich jedoch in erster Linie an ein wohlhabendes und börseninteressiertes Publikum richteten. Die Mehrzahl der deutschen Verbraucher führte bis vor fünfundzwanzig Jahren das Girokonto bei einer Sparkasse, einer Volks- oder Raiffeisenbank oder dem „Postscheckamt“. Sie begnügte sich bei der Geldanlage mit dem Sparbuch oder hausinternen Anlagen wie dem Sparbrief, ergänzt – wenn der Anleger selbst danach fragte – durch Bundesschatzbriefe.
Das um die Jahrtausendwende aufkommende Internet schuf Vergleichsmöglichkeiten auch auf dem bis dahin eher abgehobenen Finanzmarkt. Und gleichzeitig wuchs der Bedarf nach unabhängiger Beratung. Die war lange Jahre ein Privileg von Rechtsanwälten und Steuerberatern gewesen, nur die die wirklich Vermögenden bedienten sich immer schon versierter spezialisierter Ratgeber. In ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts erwiesen sich die für die Finanzberatung gültigen Regelungen als ungenügend und 2011 wurde eine neue gesetzliche Ordnung beschlossen.
Die Gewerbeordnung wurde um zwei Berufsbilder ergänzt: der Finanzanlagenvermittler und der Immobiliardarlehensvermittler. Beide unterliegen besonderen Zulassungsvoraussetzungen, besonderen Auflagen bei der Gewerbeausübung und besonderen Dokumentationspflichten für ihre Tätigkeit.