Bei dem Wort Zuteilung handelt es sich um einen Fachbegriff aus dem Bausparwesen.
Ein Bausparvertrag besteht aus der Ansparphase und der Darlehensphase. Während der Ansparphase bezahlt der Bausparer Geld ein, bis er 40 % (Prozentsatz kann variieren) der Vertragssumme erreicht hat. Damit erwirbt er das Recht auf ein Bauspardarlehen über die restlichen 60% der Vertragssumme.Ein Bausparvertrag, bei dem die Einzahlungen auf die Vertragssumme vollständig geleistet sind, wird als „zuteilungsreif“ bezeichnet.
Bausparkassen können Darlehen nur in dem Umfang ausreichen, in dem ihnen Mittel aus anderen Verträgen in der Ansparphase zufließen. Darum wird innerhalb der zuteilungsreifen Verträge eine Reihenfolge ermittelt. Dies erfolgt durch die Vergabe einer Bewertungszahl. Diese beruht meist auf der Dauer der Ansparphase und auch auf der Höhe der Vertragssumme. Umso schneller die Ansparphase abgeschlossen wurden, desto kürzer ist die Wartezeit auf die Gewährung, die Zuteilung des Darlehens.
Die Einzahlung der Ansparsumme in einem Betrag verkürzt natürlich die Wartezeit auf die Zuteilung. Allerdings sieht die Mehrzahl der Bausparkassen für diesen Fall eine Mindestwartezeit vor, die einige Jahre betragen wird.