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Finanzberater Kosten: Honorarfinanzberater oder auf Provisionsbasis?

Wer durch die einschlägige Presse blättert, findet regelmäßig Artikel, die dazu raten, die Dienste von Honorarfinanzberatern denen der auf Provisionsbasis arbeitenden vorzuziehen. Als Hauptgrund kehrt die Behauptung immer wieder, die Provisionszahlungen würden dazu verleiten, falsche Anlageempfehlungen auszusprechen. Die Finanzberater Kosten sollten also zu jeder Zeit transparent dargestellt werden. Es taucht aber erst einmal die Frage auf: Von wem reden die da eigentlich?
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Wer darf überhaupt als Finanzberater Kosten berechnen?

Es gibt verschiedene, einzeln zulassungspflichtige Gewerbe, die man jeweils gesondert betrachten muss:

  • der Finanzanlagenvermittler
  • der Kreditvermittler
  • der Immobiliardarlehensvermittler.

Versicherungen schließlich und Bankwesen waren ursprünglich streng getrennt. Bis heute sind die Strukturen und Regularien weitgehend unterschiedlich.

Honorarfinanzanlageberater – Finanzanlagenvermittler: Was ist der Unterschied?

Ein Finanzanlagenvermittler berät seine Kunden zu Vermögensanlagen. Entscheidet sich der Kunde für ein Produkt, erhält er eine Provision in Abhängigkeit vom investierten Kapital. Der Kunde zahlt nicht für die Beratung. Die Provision wurde bei der Kalkulation des Produkts als Verkaufskosten miteinbezogen. Der Kunde muss über die Provisionszahlung und somit die Finanzberater Kosten informiert werden.

Der Honorarfinanzanlageberater hingegen berät den Kunden nur zu Produkten. Er nimmt weder für ihn den Kauf vor, noch betreut er ihn danach. Das Honorar wird entweder in Abhängigkeit von der für den Kunden aufgewendeten Zeit berechnet oder als Gesamthonorar für die Beratung und Planung zu einem Projekt. Die Abwicklung eines Projektes ist nicht Aufgabe des Honorarberaters.
Üblich ist gegenwärtig ein Stundensatz von 150 Euro. Dies entspricht einer bei Rechtsanwälten üblichen Vergütung. Rechtsanwälte und Steuerberatung bieten diese Dienste vereinzelt ebenfalls an.

Grundlage einer jeden Finanzberatung – gleich ob gegen Honorar oder Provision – ist die sorgfältige vorbereitende Analyse der aktuellen Situation des Investors. Das bezieht sich sowohl auf seine finanzielle Lage, wie auch auf seine Wünsche und seine Persönlichkeit. Nicht jedes Anlageprodukt ist für jedermann geeignet. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Vorgang ist ausführlich zu dokumentieren. Dies gilt gleichermaßen für eine Beratung auf Honorar- wie auf Provisionsbasis. Beide unterliegen identischen jährlichen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer und natürlich der Aufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. hat dazu einen gemeinsamen Prüfungsstandard entwickelt.

Die eigentliche Anlageberatung, also zu den Produkten, erfolgt bei beiden Beratungsmodellen auf der gleichen Grundlage. Man darf davon ausgehen, dass bei einer Definition ähnlicher Anlageziele auch vergleichbare Anlageformen empfohlen werden. Die von den Befürwortern der Honorarberatung immer wieder angeführte Befürchtung, Provisionsberatung führe zu Fehlinvestitionen, ist unbegründet. Die Analyse des Kunden, das gemeinsame Formulieren von Anlagezielen und die Dokumentation schränken den Beratungsspielraum so ein, dass Fehler auf die Fehleinschätzung zukünftiger Entwicklungen reduziert werden. Vor diesen sind Anleger, Honorarberater und Finanzanlagevermittler gleichermaßen nicht gefeit.

Die Qualität der Produktberatung selbst hängt nicht davon ab, ob jemand gegen Honorar oder für Provision berät. Der Finanzanlagenvermittler hat gegenüber dem Honorarberater den unschätzbaren Vorteil, dass er den Anlagevorgang selbst durchführt, also bei Anbietern bekannt ist, und von diesen mit aktuellen Informationen versorgt wird. Der Honorarberater muss sich diese selbst besorgen und hat dabei kaum bessere Möglichkeiten als jeder engagierte Privatanleger. Die gleiche Ursache findet sich bei einem weiteren Problem. Der Honorarberater spricht nur Empfehlungen aus, der Kunde schließt zu den Bedingungen des Privatanlegers ab. Da die Provision in aller Regel Teil der Kalkulation ist, ist diese im Preis mit inbegriffen, bleibt also als Mehrertrag beim Produktanbieter. Die Möglichkeit, Konditionen zu verhandeln, haben nur Großanleger. Das Beratungshonorar fällt aber ebenso an.

Finanzberater Kosten: Honorarberatung und Baufinanzierung

Löwe-Finanz verfügt über eine Zulassung als Immobiliardarlehensvermittler und findet die passende Baufinanzierung. Diese ist zu unterscheiden von der wirtschaftlichen Baubetreuung, die ein eigenes, zulassungspflichtiges Gewerbe darstellt, das den Honorarberater in diesem Bereich ersetzt.

Beratung zu Versicherungen

Versicherungen haben keine Zweigstellen, sondern nutzen drei Wege für die Kundenansprache:

  • der Berater ist Handelsvertreter für ein einziges Versicherungsunternehmen
  • der Berater ist Handelsvertreter für mehrere Versicherungsunternehmen
  • der Berater ist Versicherungsmakler.

Der Versicherungskaufmann im ersten Fall unterscheidet sich von einem Angestellten dadurch, dass er sein Büro selbst stellt und organisiert. Ansonsten ist er ein Repräsentant seines Unternehmens und handelt untreu, wenn er etwa Produkte der Konkurrenz empfiehlt. Dafür genießt er die volle organisatorische und werbliche Unterstützung seines Unternehmens. Die Entlohnung erfolgt, rechtlich ist er selbstständiger Handelsvertreter, durch Abschluss- und Bestandsprovisionen.

Der Handelsvertreter im zweiten Fall kann seine Kunden aus den Produkten mehrerer Anbieter bedienen, mit denen Verträge bestehen. Er ist flexibler, aber seinen Vertragsunternehmen verpflichtet: Er ist ebenso Geschäftsbesorger der mit ihm verbundenen Unternehmen.

Der Versicherungsmakler hingegen nimmt zivilrechtlich im deutschen Recht eine Sonderstellung ein: Er vertritt treuhänderähnlich die Interessen seines Auftraggebers, des Versicherungsnehmers. Er benötigt eine spezielle Zulassung, begründet mit dem Nachweis der Sachkenntnis und der persönlichen Zuverlässigkeit und tritt mit dem Versicherungsunternehmen nur beim Abschluss eines Vertrages oder im Auftrag des Versicherungsnehmers durch eine Maklervollmacht, in Kontakt. Der Makler haftet für die vertragsgemäße Durchführung seines Maklerauftrags und kann nicht nur durch den Versicherungsnehmer, sondern auch durch die Versicherung in Regress genommen werden.

Löwe-Finanz ist zugelassener Versicherungsmakler und bietet die kostenlose Überprüfung Ihrer Versicherungsverträge an. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert und sagen Ihnen daher auch, wenn Sie gut oder überversichert sind.

Löwe-Finanz, hier werden die Finanzberater Kosten transparent abgebildet

Das zahlende Publikum hat längst entschieden: Es gibt rund 37.000 Finanzanlagenvermittler und ca. 1.000 Honoraranlagenberater. Löwe-Finanz selbst beweist sich als Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler und Versicherungsmakler seit vielen Jahren aufgrund der Entscheidung seiner Kunden im Markt.

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